Bekanntmachung
Vorsorgevertrag Tötung im Tierseuchenfall (4 Lose) 100/25
| Vertragspartei und Dienstleister | |
| Beschaffer | Offizielle Bezeichnung: Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Identifikationsnummer: 14-0801001SMS01-02 Internet-Adresse (URL): https://www.evergabe.sachsen.de/ Postanschrift: Albertstraße 10 Postleitzahl / Ort: 01097 Dresden NUTS-3-Code: DED21 Land: Deutschland E-Mail: vergabestelle@sms.sachsen.de Telefon: 000 Art des öffentlichen Auftraggebers: Oberste Landesbehörde Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung |
| Federführendes Mitglied: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein |
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| Verfahren | |
| Zweck | |
| Rechtsgrundlage | Richtlinie 2014/24/EU |
| Beschreibung | Interne Kennung: 100/25 Titel: Vorsorgevertrag Tötung im Tierseuchenfall (4 Lose) Beschreibung: Der in dieser Ausschreibung zu vergebende Stand-by-Vertrag umfasst das Vorhalten von Kapazitäten (personell, materiell, technisch) und im Sinne einer Rahmenvereinbarung die Durchführung von amtlich angeordneten Tötungen von Nutztierbeständen (Geflügel-, Rinder-, Schweine-, Schaf- oder Ziegenbeständen) im Tierseuchenfall nach Abschluss eines Werkvertrages auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen und die Durchführung von damit im Zusammenhang stehenden Maßnahmen zur Minimierung des Risikos der Ausbreitung der Tierseuche (Reinigung, Desinfektion). Der Umfang der Einzelaufträge kann im Ausschreibungszeitpunkt nicht konkret beziffert werden. Art des Auftrags: Dienstleistungen |
| Umfang der Auftragsvergabe | |
| Hauptklassifizierung (CPV-Code) | |
| CPV-Code Hauptteil: 90524300-9 | |
| Ort, an dem die Beschaffung für das gesamte Verfahren stattfinden soll | Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Beliebiger Ort |
| Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
| Grundlage für den Ausschluss | Auftragsunterlagen |
| Grenzübergreifende Rechtsvorschriften | |
| Einzelheiten zum Verfahrenstyp | |
| Verfahrensart | Verfahrensart: Offenes Verfahren |
| Angebote für alle Lose erforderlich: Nein | |
| Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: Bei Tötungen von Tieren müssen tierschutzrechtliche Belange in vollem Umfang gewahrt sein und Seuchenverschleppungen vermieden werden. Anforderungen an die Tötung von Tieren im Seuchenfall sind insbesondere: - Beachtung der Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates vom 24. September 2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung (ABl. L 303 vom 18.11.2009, S. 1) - Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates (Tierschutz-Schlachtverordnung - TierSchlV), - Beachtung der Vorgaben des Tierschutzgesetzes (TierSchG), - der Tod muss schnell und sicher eintreten, Wirbeltiere dürfen grundsätzlich nur unter Betäubung getötet werden, - Die Tötungsmethode ist so auszuwählen, dass die Tiere unter den jeweiligen Bedingungen maximal geschont werden. Sie sollten so wenig wie möglich getrieben und die unmittelbaren Manipulationen an ihnen auf ein Mindestmaß reduziert werden, der Tötungsvorgang darf innerhalb der Tiergruppen keine Angst- oder Panikzustände auslösen. - Tiere dürfen beim Zutrieb/Zuführen (z. B. Geflügel) nicht entweichen können. - die Methode sollte sich durch eine hohe Tötungskapazität auszeichnen und mit mobilen, leicht desinfizierbaren Gerätschaften durchführbar sein, - der Tötungsvorgang darf nicht mit gesundheitlichen Risiken für das Personal verbunden sein, - die Belange des Umweltschutzes am Ort der Tötung sind bei der Auswahl der Tötungsmethode zu berücksichtigen, - die Tötung von Tieren im Tierseuchenfall erfordert eine Tötungsanordnung der vor Ort zuständigen Veterinärbehörde Darüber hinaus sind bei Tötungen aufgrund von Tierseuchenerregern mit zoonotischem Potential arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen für das Personal zu beachten. Für die Gefährdungsbeurteilung, der Ausstattung seiner gestellten Mitarbeiter und die Überwachung der Einhaltung der erforderlichen Schutzmaßnahmen ist der Auftragnehmer in eigener Verantwortung zuständig. Für LOS 1 "Geflügel" sind die entsprechenden Empfehlungen für die HPAI vom Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, die mit Beschluss 15/2023 vom 15.11.2023 veröffentlicht wurden (siehe »Anlage 2 Empfehlung des ABAS - Geflügelpest«), zu beachten und umzusetzen. Der Auftragnehmer legt auf Anforderung des Auftraggebers für alle im Zusammenhang mit der Durchführung der ausgeschriebenen Tätigkeiten erforderlichen Erlaubnisse vor. Mit der Abgabe seines Angebots erklärt der Auftragnehmer, dass die vorbenannten Anforderungen bei der Ausführung der Leistung eingehalten werden. Der Auftragnehmer erbringt, nachdem er durch den Auftraggeber per Einzelauftrag hierzu aufgefordert wurde, die je LOS vorgegebene Leistung. Des Weiteren sind folgende Leistungen zu erbringen: (1) Der Auftragnehmer hält die erforderlichen personellen, materiellen und technischen Kapazitäten in Bereitschaft, um im Falle der Notwendigkeit einer amtlich angeordneten Tötung im Tierseuchenfall zügig einsatzfähig zu sein, um die tierschutzgerechte Tötung des betroffenen Bestandes nebst aller Nebenleistungen (Bereitstellung der Tierkörper zur Beseitigung, laufende Desinfektion, vorläufige Reinigung und Desinfektion) sachgerecht durchzuführen. Zügig bedeutet, dass der Auftragnehmer innerhalb von spätestens 24 Stunden nach Eintreffen der Auftragsauslösung Teams sachkundiger Mitarbeiter vor Ort bereitstellt, die soweit erforderlich 24 Stunden pro Tag an 7 Tagen pro Woche in ständiger Bereitschaft die Tötungsmaßnahmen und die damit im Zusammenhang stehenden Maßnahmen zur Minimierung des Risikos der Ausbreitung der Tierseuche sachgerecht durchführen. (2) Mit der schriftlichen Auftragsauslösung, die auch elektronisch per E-Mail übermittelt werden kann, erhält der Auftragnehmer vom Auftraggeber Einzelheiten hinsichtlich örtlicher Lage und Bestand des betroffenen Nutztierbestandes. Dafür gibt der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber eine E-Mail-Adresse an, die zu diesem Zwecke geeignet ist und eine schnellstmögliche Erreichbarkeit über den Zeitraum des Stand-by-Vertrages gewährleistet (siehe Formblatt "01 Erklärung Angaben zum Bieter"). (3) Der Auftragnehmer benennt gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von spätestens 12 Stunden nach Eintreffen der Auftragsauslösung einen Einsatzleiter. Dieser Einsatzleiter hat als ständiger Ansprechpartner für das örtlich zuständige Tierseuchenbekämpfungszentrums zu fungieren. Soweit erforderlich nimmt der Einsatzleiter an den Lagebesprechungen teil. (4) Der Auftragnehmer führt die laufende Desinfektion während der Tötung nach näherer Anweisung der vor Ort zuständigen Veterinärbehörde zum Schutz vor biologischen Gefahren durch, um eine Ausbreitung der Seuche der Kategorie A zu vermeiden (z. B. Einrichtung von Schwarz-/Weißbereichen (Personen-/Fahrzeugschleusen), Desinfektion von Tierkörpern und bei der Tötung eingesetzten Gerätschaften). (5) Der Auftragnehmer führt die vorläufige Reinigung und Desinfektion gemäß Artikel 15 Absatz 1 und 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 der Kommission in Verbindung mit Anhang IV Abschnitt A. und B. vom 17.12.2019 in dem betroffenen Betrieb nach näherer Anweisung der vor Ort zuständigen Veterinärbehörde durch. (6) Sorgfältige Bereitstellung der Tierkörper in den vom Beseitigungspflichtigen zur Verfügung gestellten Containern durch den Auftragnehmer. (7) Fachgerechte Entsorgung der im Rahmen der Leistungsausführung anfallenden Abfälle und sonstigen Schadstoffen nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, ggf. nach Vorgabe der vor Ort zuständigen Veterinärbehörde, durch den Auftragnehmer. (8) Die Kosten werden unverzüglich nach Abnahme der vorläufigen Reinigung und Desinfektion durch die vor Ort zuständige Veterinärbehörde durch den Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften (z. B. § 14 UstG) gegenüber dem Auftraggeber abgerechnet, damit die Leistung gegebenenfalls durch die Sächsische Tierseuchenkasse erstattungsfähig ist. (9) Der Auftragnehmer gibt jederzeit dem Auftraggeber Auskunft zum Stand der Leistungen und gewährt Einblick in die getroffenen Vorhaltemaßnahmen, insbesondere in schriftliche Unterlagen des vorgehaltenen Materials, der einzusetzenden Technik, des Personals sowie deren Arbeitsanweisungen. Auch davon umfasst sind Dokumentationen von Besonderheiten innerhalb der Leistungserbringung etc.. (10) In vergangenen durch Tierseuchen verursachten Krisen haben sich die Vorteile spezifischer, genauer und schneller Krisenmanagementverfahren gezeigt. Mit diesen organisatorischen Verfahren sollte dafür gesorgt werden, dass schnell und wirksam reagiert wird, und die Koordination der Maßnahmen aller beteiligten Parteien gefördert werden. Damit sichergestellt ist, dass die Krisenmanagementverfahren im Ernstfall auch tatsächlich durchgeführt werden können, ist es unerlässlich, Übungen mit den betreffenden Systemen durchzuführen und sie auf ihre Wirksamkeit zu testen. Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen ist daher die regelmäßige Beteiligung des Auftragnehmers an den in Sachsen durchgeführten Beratungen, Schulungen, Fortbildungen und praktischen Übungen verpflichtend, mindestens jedoch einmal jährlich. Der Umfang der Beteiligung des Auftragnehmers erfolgt jeweils im Einzelfall nach Absprache und im Einvernehmen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer. |
| Losverteilung | |
| Höchstzahl an Losen | Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 4 Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 4 |
| Beschaffungsinformationen (allgemein) | |
| Vergabeverfahren | |
| Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...) | |
| Bedingungen der Auktion | Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein |
| Auftragsvergabeverfahren | Rahmenvereinbarung geschlossen: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb |
| Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem | |
| Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
| Quelle der Auswahlkriterien | Auftragsunterlagen |
| Weitere Bedingungen zur Qualifizierung | Nachforderung von Unterlagen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Fehlende Erklärungen und Nachweise kann der Auftraggeber nachfordern. Werden die nachgeforderten Erklärungen nicht innerhalb der Nachfrist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. |
| Vorbehaltene Auftragsvergabe | Die Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein |
| Nebenangebote | Nebenangebote sind zulässig: Nein |
| Regelmäßig wiederkehrende Leistungen | |
| Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Ja |
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| Anforderungen für die Ausführung des Auftrags | |
| Reservierte Vertragsdurchführung | Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein |
| Leistungsbedingungen | Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: |
| eRechnung | Elektronische Rechnungsstellung: Ja |
| Anforderungen | Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich |
| Verfahren nach der Vergabe | Aufträge werden elektronisch erteilt: Nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: Nein |
| Organisation, die Angebote entgegennimmt | oben genannte Kontaktstelle |
| Informationen zur Einreichung | |
| Fristen | |
| Frist für den Eingang der Angebote: 12.03.2026 10:00 Uhr | |
| Bindefrist | Laufzeit in Tagen: 34 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote) |
| Sprachen der Einreichung | Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU |
| Öffnung der Angebote | |
| Einreichungsmethode | Elektronische Einreichung zulässig: Ja Adresse für die Einreichung (URL): https://evergabe.sachsen.de |
| Auftragsunterlagen | Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19c4269aa2b-2e198b1c92976cee
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU |
| Ad-hoc-Kommunikationskanal | |
| Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt | oben genannte Kontaktstelle |
| Überprüfung | |
| Fristen für Nachprüfungsverfahren | Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. |
| Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren | Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen Identifikationsnummer: DE287064009 Internet-Adresse (URL): https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363 Postanschrift: Braustraße 2 Postleitzahl / Ort: 04107 Leipzig NUTS-3-Code: DED51 Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de Telefon: +49 341977-3800 Fax.: +49 341977-1049 |
| Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt | Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Identifikationsnummer: DE287064009 Internet-Adresse: (URL) https://lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363 Postanschrift: Braustraße 2 Postleitzahl / Ort: 04107 Leipzig NUTS-3-Code: DED51 Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de Telefon: +49 341977-3800 Fax.: +49 341977-1049 |
| Schlichtungsstelle | |
| Beschaffungsinformationen (Los 1) | |
| Vergabeverfahren | |
| Beschreibung des Loses | Titel: Geflügel Beschreibung: Der Auftrag zu LOS 1 'Geflügel' besteht aus den folgenden Leistungsbestandteilen: Mit Geflügel im Sinne dieser Ausschreibung sind Geflügel gemäß der Definition in Artikel 4 Nummer 9 der Verordnung (EU) 2016/429 gemeint. Die Tötung ist grundsätzlich im Betrieb durchzuführen. Sie sollte möglichst innerhalb der Stallgebäude erfolgen, um ein Entweichen von Tieren bzw. eine Kontamination der Umgebung zu vermeiden. Der Auftragnehmer muss im Tierseuchenfall geeignete Tötungssysteme für Geflügel vorhalten, welche, wie das eingesetzte Material, den in Deutschland geltenden Anforderungen an Tötungen entsprechen müssen. Zudem sind sämtliche rechtlichen Vorgaben, insbesondere der Tierseuchenverhütung und -bekämpfung, des Tier-, Gesundheits-, Arbeits- und Umweltschutzes zu beachten. Des Weiteren sind für den Fall des Ausfalles der zuerst vorgesehenen Tötungssysteme Ersatzverfahren vorzuhalten. Der Auftragnehmer erklärt mit der Abgabe seines Angebots, bei der Tötung von Geflügel nur solche Verfahren einzusetzen, die tierschutzrechtlich zulässig sind, also vor allem - elektrische Durchströmung, - Tötung durch Injektion sowie - Tötung durch Gas. Auch die Ausführung des jeweiligen Tötungsverfahrens muss zu jedem Zeitpunkt tierschutzgerecht sein, sowie muss die erforderliche Sachkunde und Fähigkeit beim durchführenden Personal sichergestellt werden. Dies ist entsprechend in Standardarbeitsanweisungen festzulegen und durch den Auftragnehmer zu überwachen. Der Auftragnehmer erklärt mit der Abgabe seines Angebots, in der Lage zu sein, die durchzuführenden Tiertötungen auch bei unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten der Geflügelbestände durchführen zu können, das heißt unabhängig von der Geflügelart, dem Gewicht und Geschlecht der Tiere, der Größe der Tierhalterbetriebe, der Verschiedenartigkeit der Haltungen oder dem Zustand der Ställe, die eine Stallbegasung aus tatsächlichen oder tierschutzrechtlichen Gründen nicht immer zulässt. |
| Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein |
| Hauptklassifizierung (CPV-Code) | CPV-Code Hauptteil: 90524300-9 |
| Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: |
| Erfüllungsort | Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Beliebiger Ort |
| Geschätzte Laufzeit |
Datum des Beginns: 15.04.2026 Enddatum der Laufzeit: 30.06.2028 |
| Verlängerungen und Optionen | Beschreibung der Optionen: Der Vertrag wird zunächst vom 15.04.2026 bis zum 30.06.2028 geschlossen mit der zweimaligen Option der Verlängerung um jeweils ein Jahr bis zum 30.06. des Folgejahres, d.h. 30.06.2029 bzw. 30.06.2030. Der Auftraggeber behält sich das Recht zur Ausübung der Option vor. Diese Option der Verlängerung ist vom Auftraggeber bis zum 31.03. des Jahres in welchem der Vertrag endet, d.h. 31.03.2028 bzw. 31.03.2029, in Textform auszuüben. Bei dem Optionsrecht handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Weiterführung der Leistung. |
| Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja |
| Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
| Informationen über die Rahmenvereinbarung | Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 1 |
| Zusätzliche Informationen | |
| Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
| Zuschlagskriterien | Qualitätskriterium Konzept Tiere, Beschreibung: Im vorzulegenden Konzept ist die vorhandene Kapazität an Material, Technik und Personal sowie die mögliche Anzahl der Tiere pro Stunde anzugeben. Die Kapazitäten sollten so ausgelegt sein, dass eine Tötung auch von großen Beständen möglich ist. Große Bestände bedeutet in LOS 1 Hühnerhaltungen mit 100.000 bis über 500.000 Tieren, Putenbetriebe mit 5.000 bis 30.000 Tieren, Gänse- oder Entenbetriebe mit 1.000 bis 6.000 Tieren., Gewichtung: 45,00 Konzept Personal, Beschreibung: Darstellung eines Schulungskonzeptes für das einzusetzende Personal, Gewichtung: 5,00 Preis, Beschreibung: Mit dem Angebot ist der Gesamtangebotspreis (brutto), aufgeschlüsselt nach den genannten Positionen vorzulegen., Gewichtung: 50,00 |
| Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Nein |
| Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge | Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein |
| Beschaffungsinformationen (Los 2) | |
| Vergabeverfahren | |
| Beschreibung des Loses | Titel: Schweine Beschreibung: Der Auftrag zu LOS 2 'Schweine' besteht aus den folgenden Leistungsbestandteilen: Mit Schweinen im Sinne dieser Ausschreibung sind in einem Betrieb gehaltene Huftiere der in Anhang III der Verordnung (EU) 2016/429 gelisteten Familie der Suidae gemeint. Die Tötung ist grundsätzlich im Betrieb durchzuführen. Der Auftragnehmer muss im Tierseuchenfall geeignete Tötungssysteme für Schweine vorhalten, welche, wie das eingesetzte Material, den in Deutschland geltenden Anforderungen an Tötungen entsprechen müssen. Zudem sind sämtliche rechtliche Vorgaben, insbesondere der Tierseuchenverhütung und -bekämpfung, des Tier-, Gesundheits-, Arbeits- und Umweltschutzes zu beachten. Der Auftragnehmer erklärt mit der Abgabe seines Angebots, bei der Tötung von Schweinen nur solche Verfahren einzusetzen, die tierschutzrechtlich zulässig sind, also vor allem - elektrische Durchströmung, - Tötung durch Injektion sowie - Tötung durch Gas. Auch die Ausführung des jeweiligen Tötungsverfahrens muss zu jedem Zeitpunkt tierschutzgerecht sein, sowie muss die erforderliche Sachkunde und Fähigkeit beim durchführenden Personal sichergestellt werden. Dies ist entsprechend in Standardarbeitsanweisungen festzulegen und durch den Auftragnehmer zu überwachen. Der Auftragnehmer erklärt mit der Abgabe seines Angebots, in der Lage zu sein, die durchzuführenden Tiertötungen auch bei unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten der Schweinebestände durchführen zu können, das heißt unabhängig von dem Gewicht und Geschlecht der Tiere, der Größe der Tierhalterbetriebe, der Verschiedenartigkeit der Haltungen oder dem Zustand der Ställe. Darüber hinaus erklärt der Auftragnehmer mit der Abgabe seines Angebots, dass er alle für die Tätigkeiten nötigen Erlaubnisse besitzt. |
| Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein |
| Hauptklassifizierung (CPV-Code) | CPV-Code Hauptteil: 90524300-9 |
| Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: |
| Erfüllungsort | Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Beliebiger Ort |
| Geschätzte Laufzeit |
Datum des Beginns: 15.04.2026 Enddatum der Laufzeit: 30.06.2028 |
| Verlängerungen und Optionen | Beschreibung der Optionen: Der Vertrag wird zunächst vom 15.04.2026 bis zum 30.06.2028 geschlossen mit der zweimaligen Option der Verlängerung um jeweils ein Jahr bis zum 30.06. des Folgejahres, d.h. 30.06.2029 bzw. 30.06.2030. Der Auftraggeber behält sich das Recht zur Ausübung der Option vor. Diese Option der Verlängerung ist vom Auftraggeber bis zum 31.03. des Jahres in welchem der Vertrag endet, d.h. 31.03.2028 bzw. 31.03.2029, in Textform auszuüben. Bei dem Optionsrecht handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Weiterführung der Leistung. |
| Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja |
| Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
| Informationen über die Rahmenvereinbarung | Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 1 |
| Zusätzliche Informationen | |
| Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
| Zuschlagskriterien | Qualitätskriterium Konzept Tiere, Beschreibung: Im vorzulegenden Konzept ist die vorhandene Kapazität an Material, Technik und Personal sowie die mögliche Anzahl der Tiere pro Stunde anzugeben. Die Kapazitäten sollten so ausgelegt sein, dass eine Tötung auch von großen Beständen möglich ist. Große Bestände bedeutet in LOS 2 Schweinebetrieb mit 5.000 bis 20.000 Tieren., Gewichtung: 45,00 Konzept Personal, Beschreibung: Darstellung eines Schulungskonzeptes für das einzusetzende Personal, Gewichtung: 5,00 Preis, Beschreibung: Mit dem Angebot ist der Gesamtangebotspreis (brutto), aufgeschlüsselt nach den genannten Positionen vorzulegen., Gewichtung: 50,00 |
| Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Nein |
| Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge | Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein |
| Beschaffungsinformationen (Los 3) | |
| Vergabeverfahren | |
| Beschreibung des Loses | Titel: Rinder Beschreibung: Der Auftrag zu LOS 3 'Rinder' besteht aus den folgenden Leistungsbestandteilen: Mit Rindern im Sinne dieser Ausschreibung sind in einem Betrieb gehaltene Huftiere der in Anhang III der Verordnung (EU) 2016/429 gelisteten Gattungen Bison ssp., Bos ssp. und Bubalus ssp. der Familie der Bovidae gemeint. Die Tötung ist grundsätzlich im Betrieb durchzuführen. Kälber, Rinder und Kühe sind einzeln zum Tötungsplatz zu führen und dort idealerweise in einem Zwangsstand zu fixieren. Auf stallfernen Weiden ist eine Tötung vor Ort grundsätzlich möglich. Der Auftragnehmer muss im Tierseuchenfall geeignete Tötungssysteme für Rinder vorhalten, welche, wie das eingesetzte Material, den in Deutschland geltenden Anforderungen an Tötungen entsprechen müssen. Zudem sind sämtliche rechtliche Vorgaben, insbesondere der Tierseuchenverhütung und -bekämpfung, des Tier-, Gesundheits-, Arbeits- und Umweltschutzes zu beachten. Der Auftragnehmer erklärt mit der Abgabe seines Angebots, bei der Tötung von Rindern nur solche Verfahren einzusetzen, die tierschutzrechtlich zulässig sind, also vor allem - Elektrobetäubung und -tötung, - Tötung durch Injektion, - Bolzenschuss mit Rückenmarkszerstörung sowie - weitere zugelassene Kombinationen von Betäubungs- und Tötungsverfahren. Auch die Ausführung des jeweiligen Tötungsverfahrens muss zu jedem Zeitpunkt tierschutzgerecht sein, sowie muss die erforderliche Sachkunde und Fähigkeit beim durchführenden Personal sichergestellt werden. Dies ist entsprechend in Standardarbeitsanweisungen festzulegen und durch den Auftragnehmer zu überwachen. Der Auftragnehmer erklärt mit der Abgabe seines Angebots, in der Lage zu sein, die durchzuführenden Tiertötungen auch bei unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten der Rinderbestände durchführen zu können, das heißt unabhängig von der Tierart, dem Alter, dem Gewicht und Geschlecht der Tiere, der Größe der Tierhalterbetriebe, der Verschiedenartigkeit der Haltungen oder dem Zustand der Ställe, bzw. stallfernen Weiden. Darüber hinaus erklärt der Auftragnehmer mit der Abgabe seines Angebots, dass er alle für die Tätigkeiten nötigen Erlaubnisse besitzt. |
| Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein |
| Hauptklassifizierung (CPV-Code) | CPV-Code Hauptteil: 90524300-9 |
| Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: |
| Erfüllungsort | Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Beliebiger Ort |
| Geschätzte Laufzeit |
Datum des Beginns: 15.04.2026 Enddatum der Laufzeit: 30.06.2028 |
| Verlängerungen und Optionen | Beschreibung der Optionen: Der Vertrag wird zunächst vom 15.04.2026 bis zum 30.06.2028 geschlossen mit der zweimaligen Option der Verlängerung um jeweils ein Jahr bis zum 30.06. des Folgejahres, d.h. 30.06.2029 bzw. 30.06.2030. Der Auftraggeber behält sich das Recht zur Ausübung der Option vor. Diese Option der Verlängerung ist vom Auftraggeber bis zum 31.03. des Jahres in welchem der Vertrag endet, d.h. 31.03.2028 bzw. 31.03.2029, in Textform auszuüben. Bei dem Optionsrecht handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Weiterführung der Leistung. |
| Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja |
| Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
| Informationen über die Rahmenvereinbarung | Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 1 |
| Zusätzliche Informationen | |
| Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
| Zuschlagskriterien | Qualitätskriterium Konzept Tiere, Beschreibung: Im vorzulegenden Konzept ist die vorhandene Kapazität an Material, Technik und Personal sowie die mögliche Anzahl der Tiere pro Stunde anzugeben. Die Kapazitäten sollten so ausgelegt sein, dass eine Tötung auch von großen Beständen möglich ist. Große Bestände bedeutet in LOS 3 Rinderbetrieb mit 1.000 bis 6.000 Tieren., Gewichtung: 45,00 Konzept Personal, Beschreibung: Darstellung eines Schulungskonzeptes für das einzusetzende Personal, Gewichtung: 5,00 Preis, Beschreibung: Mit dem Angebot ist der Gesamtangebotspreis (brutto), aufgeschlüsselt nach den genannten Positionen vorzulegen., Gewichtung: 50,00 |
| Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Nein |
| Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge | Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein |
| Beschaffungsinformationen (Los 4) | |
| Vergabeverfahren | |
| Beschreibung des Loses | Titel: Schafe/Ziegen Beschreibung: Der Auftrag zu LOS 4 'Schafe/Ziegen' besteht aus den folgenden Leistungsbestandteilen: Mit Schafen bzw. Ziegen im Sinne dieser Ausschreibung sind in einem Betrieb gehaltene Huftiere der in Anhang III der Verordnung (EU) 2016/429 gelisteten Gattungen Ovis ssp. bzw. Capra ssp. der Familie der Bovidae gemeint. Die Tötung ist grundsätzlich im Betrieb durchzuführen. Auf stallfernen Weiden ist eine Tötung vor Ort grundsätzlich möglich. Der Auftragnehmer muss im Tierseuchenfall geeignete Tötungssysteme für Schafe/Ziegen vorhalten, welche, wie das eingesetzte Material, den in Deutschland geltenden Anforderungen an Tötungen entsprechen müssen. Zudem sind sämtliche rechtlichen Vorgaben, insbesondere der Tierseuchenverhütung und -bekämpfung, des Tier-, Gesundheits-, Arbeits- und Umweltschutzes zu beachten. Der Auftragnehmer erklärt mit der Abgabe seines Angebots, bei der Tötung von Schafen/Ziegen nur solche Verfahren einzusetzen, die tierschutzrechtlich zulässig sind, also vor allem - Bolzenschuss mit anschließendem Tötungsverfahren, - elektrische Durchströmung sowie - Tötung durch Injektion. Auch die Ausführung des jeweiligen Tötungsverfahrens muss zu jedem Zeitpunkt tierschutzgerecht sein, sowie muss die erforderliche Sachkunde und Fähigkeit beim durchführenden Personal sichergestellt werden. Dies ist entsprechend in Standardarbeitsanweisungen festzulegen und durch den Auftragnehmer zu überwachen. Der Auftragnehmer erklärt mit der Abgabe seines Angebots, in der Lage zu sein, die durchzuführenden Tiertötungen auch bei unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten der Schaf- oder Ziegenbestände durchführen zu können, das heißt unabhängig von der Tierart, dem Alter, dem Gewicht und Geschlecht der Tiere, der Größe der Tierhalterbetriebe, der Verschiedenartigkeit der Haltungen oder dem Zustand der Ställe. Darüber hinaus erklärt der Auftragnehmer mit der Abgabe seines Angebots, dass er alle für die Tätigkeiten nötigen Erlaubnisse besitzt. |
| Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein |
| Hauptklassifizierung (CPV-Code) | CPV-Code Hauptteil: 90524300-9 |
| Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: |
| Erfüllungsort | Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Beliebiger Ort |
| Geschätzte Laufzeit |
Datum des Beginns: 15.04.2026 Enddatum der Laufzeit: 30.06.2028 |
| Verlängerungen und Optionen | Beschreibung der Optionen: Der Vertrag wird zunächst vom 15.04.2026 bis zum 30.06.2028 geschlossen mit der zweimaligen Option der Verlängerung um jeweils ein Jahr bis zum 30.06. des Folgejahres, d.h. 30.06.2029 bzw. 30.06.2030. Der Auftraggeber behält sich das Recht zur Ausübung der Option vor. Diese Option der Verlängerung ist vom Auftraggeber bis zum 31.03. des Jahres in welchem der Vertrag endet, d.h. 31.03.2028 bzw. 31.03.2029, in Textform auszuüben. Bei dem Optionsrecht handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Weiterführung der Leistung. |
| Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja |
| Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
| Informationen über die Rahmenvereinbarung | Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 1 |
| Zusätzliche Informationen | |
| Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
| Zuschlagskriterien | Qualitätskriterium Konzept Tiere, Beschreibung: Im vorzulegenden Konzept ist die vorhandene Kapazität an Material, Technik und Personal sowie die mögliche Anzahl der Tiere pro Stunde anzugeben. Die Kapazitäten sollten so ausgelegt sein, dass eine Tötung auch von großen Beständen möglich ist. Große Bestände bedeutet in LOS 4 Schaf- und Ziegenbetriebe mit 500 bis 2.500 Tieren., Gewichtung: 45,00 Konzept Personal, Beschreibung: Darstellung eines Schulungskonzeptes für das einzusetzende Personal, Gewichtung: 5,00 Preis, Beschreibung: Mit dem Angebot ist der Gesamtangebotspreis (brutto), aufgeschlüsselt nach den genannten Positionen vorzulegen., Gewichtung: 50,00 |
| Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Nein |
| Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge | Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein |