Bekanntmachung
Informationskampagne Gewaltschutz 39/25
Vertragspartei und Dienstleister | |
Beschaffer | Offizielle Bezeichnung: Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Identifikationsnummer: 14-0801001SMS01-02 Internet-Adresse (URL): https://www.evergabe.sachsen.de/ Postanschrift: Albertstraße 10 Postleitzahl / Ort: 01097 Dresden NUTS-3-Code: DED21 Land: Deutschland E-Mail: vergabestelle@sms.sachsen.de Telefon: 000 Art des öffentlichen Auftraggebers: Oberste Landesbehörde Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung |
Federführendes Mitglied: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein |
Verfahren | |
Zweck | |
Rechtsgrundlage | Richtlinie 2014/24/EU |
Beschreibung | Interne Kennung: 39/25 Titel: Informationskampagne Gewaltschutz Beschreibung: Geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt in allen Formen ist eine Verletzung der Menschenrechte. Häusliche Gewalt kann nur dann wirksam bekämpft werden, wenn eine breite Öffentlichkeit für die verschiedenen Facetten von geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen sensibilisiert ist. Um das Verständnis von den strukturellen Ursachen, den Mechanismen und den Folgen geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen sowie die Bereitschaft zum Abbau der Ungleichheit zwischen den Geschlechtern zu fördern, muss die Bevölkerung umfassend aufgeklärt werden. Das "Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt", kurz Istanbul-Konvention (IK), ist ein multilateraler, völkerrechtlicher Vertrag. Ziel ist es "Frauen gegen alle Formen der Gewalt zu schützen, Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen" sowie "einen Beitrag zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau zu leisten und eine echte Gleichstellung von Frauen und Männern, auch durch die Stärkung der Rechte der Frauen, zu fördern". Mit dem Zustimmungsgesetz im Jahr 2017 wurde die Istanbul-Konvention in der Bundesrepublik Deutschland in nationales Recht transformiert, welches seit Februar 2018 in Kraft ist. Der Freistaat Sachsen ist verpflichtet die Istanbul-Konvention durch geeignete Maßnahmen umzusetzen. Am 18. Juni 2024 stellte die Sächsische Landesregierung den "Landesaktionsplan (LAP) des Freistaates Sachsen zur Verhütung und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Umsetzung der Istanbul-Konvention" vor. Der LAP ist die Fortschreibung des Sächsischen Landesaktionsplans zur Bekämpfung häuslicher Gewalt. Dabei soll eine sachsenweite Kampagne dazu beitragen das Thema in der Öffentlichkeit zu platzieren. Der Auftragnehmer entwirft und betreut die Informations- und Aufklärungskampagne vom 01.12.2025 bis 01.12.2026. Hierfür soll es verschiedene Anlässe geben um Themenschwer-punkte zu kommunizieren. Die sachsenweite Kampagne soll empowern, sie soll Mut machen und Wege und Möglichkeiten der Unterstützung, der Selbsthilfe und der Resilienz aufzeigen. Art des Auftrags: Dienstleistungen |
Umfang der Auftragsvergabe | |
Hauptklassifizierung (CPV-Code) | |
CPV-Code Hauptteil: 79341400-0 | |
Weitere CPV-Code Hauptteile: 79341000-6 |
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Ort, an dem die Beschaffung für das gesamte Verfahren stattfinden soll | Postanschrift: Albertstraße 10 Postleitzahl / Ort: 01097 Dresden NUTS-3-Code: DED21 Land: Deutschland |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Grundlage für den Ausschluss | Auftragsunterlagen |
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften | |
Einzelheiten zum Verfahrenstyp | |
Verfahrensart | Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb |
Zusätzliche Informationen |
Beschaffungsinformationen (allgemein) | |
Vergabeverfahren | |
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...) | |
Bedingungen der Auktion | Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein |
Auftragsvergabeverfahren | Rahmenvereinbarung geschlossen: Keine Rahmenvereinbarung |
Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem | |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Quelle der Auswahlkriterien | Auftragsunterlagen |
Vorgehen zur Teilnehmerauswahl | Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden: Ja Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5 Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3 |
Zuschlag auf das Erstangebot | Der Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot vor: Ja |
Weitere Bedingungen zur Qualifizierung | Nachforderung von Unterlagen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: keine |
Vorbehaltene Auftragsvergabe | Die Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein |
Nebenangebote | Nebenangebote sind zulässig: Ja |
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen | |
Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Ja |
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Anforderungen für die Ausführung des Auftrags | |
Reservierte Vertragsdurchführung | Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein |
Leistungsbedingungen | Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: |
eRechnung | Elektronische Rechnungsstellung: Ja |
Anforderungen | Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag |
Verfahren nach der Vergabe | Aufträge werden elektronisch erteilt: Nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: Nein |
Organisation, die Angebote entgegennimmt | |
Informationen zur Einreichung | |
Fristen | |
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 21.11.2025 Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 03.11.2025 10:00 Uhr |
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Sprachen der Einreichung | Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU |
Öffnung der Angebote | |
-ENTFÄLLT- | |
Einreichungsmethode | Elektronische Einreichung zulässig: Ja Adresse für die Einreichung (URL): https://evergabe.sachsen.de |
Auftragsunterlagen | Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-199a3cd2038-7f9cf1c3be462c8c
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU |
Ad-hoc-Kommunikationskanal | |
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt | |
Überprüfung | |
Fristen für Nachprüfungsverfahren | Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. |
Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren | Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Identifikationsnummer: DE287064009 Internet-Adresse (URL): https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363 Postanschrift: Braustraße 2 Postleitzahl / Ort: 04107 Leipzig NUTS-3-Code: DED52 Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de Telefon: +49 341977-3800 Fax.: +49 341977-1049 |
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt | Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Identifikationsnummer: DE287064009 Internet-Adresse: (URL) https://lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363 Postanschrift: Braustraße 2 Postleitzahl / Ort: 04107 Leipzig NUTS-3-Code: DED52 Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de Telefon: +49 341977-3800 Fax.: +49 341977-1049 |
Schlichtungsstelle |
Beschaffungsinformationen (speziell) | |
Vergabeverfahren | |
Beschreibung der Beschaffung | Beschreibung: Der Auftragnehmer entwirft und betreut die Informations- und Aufklärungskampagne vom 01.12.2025 bis 01.12.2026. Hierfür soll es verschiedene Anlässe geben um Themenschwerpunkte zu kommunizieren. Die sachsenweite Kampagne soll empowern, sie soll Mut machen und Wege und Möglichkeiten der Unterstützung, der Selbsthilfe und der Resilienz aufzeigen. Die Kampagne berücksichtigt, dass Menschen von unterschiedlichen Formen der Diskriminierung und Gewalt zugleich betroffen sein können. Sie wird in mehreren Wellen online sowie analog umgesetzt. Hierfür entwickelt der Auftragnehmer ein Key Visual, Claim und Wortmarke mit einheitlichem Design. Diese werden jeweils zielgruppengerecht angepasst. Ziel der Kampagne ist es, einerseits Betroffene und ihr Umfeld zu stärken, andererseits ein Bewusstsein zu schaffen, den "Mut zu stören" an der Stelle zu wecken, wo Menschen noch viel zu häufig aus Höflichkeit oder falsch verstandener Rücksichtnahme auf Privatsphäre schweigen. Alle Gewaltformen werden aus der Sphäre der Privatheit in die Verantwortung der lokalen Gemeinschaften gerückt. Die Kampagne klärt über unterschiedliche Aspekte dieser Gewalt auf, insbesondere auch über Erscheinungsformen psychischer und ökonomischer Gewalt. Ebenso zeigt sie Wege auf, gegen häusliche Gewalt einzuschreiten. |
Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein |
Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: |
Erfüllungsort | |
Geschätzte Laufzeit |
Datum des Beginns: 01.01.2026 Enddatum der Laufzeit: 01.12.2026 |
Verlängerungen und Optionen | |
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja |
Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: Korrektur zu BT50: Systembedingt musste in der Bekanntmachung unter BT 50 die Mindestanzahl von 3 der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber eingetragen werden. Gemäß der Bedingungen in der Leistungsbeschreibung Teil B werden mindestens 1 (NICHT 3) und maximal 5 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, welche im Teilnahmeantrag die Mindestpunktzahl von 1 Wertungspunkt erreichen. |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Zuschlagskriterien | Qualitätskriterium Kriterium 1, Beschreibung: Qualität und Plausibilität der eingereichten Ansätze, insbesondere des Zusammenspiels der für alle geltenden Elemente wie Key Visual, Claim/Slogan und Gestaltung mit den speziellen Elementen, Gewichtung: 40,00 Kriterium 2, Beschreibung: Qualität der strategischen Planung und des Mediaplans für alle Kampagnenteile, um die Zielgruppen möglichst umfassend zu erreichen, Gewichtung: 30,00 Kostenkriterium Kriterium 3, Beschreibung: Kostenkalkulation im Zusammenspiel mit Zeit-und Maßnahmenplan, Gewichtung: 30,00 |
Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Nein |
Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge | Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein |