Bekanntmachung
Rahmenvertrag Anwendungsbetreuung und Projektunterstützung der BaK Zahlungsverkehr sowie Unterstützung der Geschäftsstelle SID 2026-29_DR
| Vertragspartei und Dienstleister | |
| Beschaffer | Offizielle Bezeichnung: Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste Identifikationsnummer: keine Internet-Adresse (URL): https://www.sid.sachsen.de/ Postanschrift: Dresdner Straße 78 A Postleitzahl / Ort: 01445 Radebeul NUTS-3-Code: DED2E Land: Deutschland E-Mail: vergabestelle@sid.sachsen.de Telefon: 0000 Art des öffentlichen Auftraggebers: Obere, mittlerer und untere Landesbehörden Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung Beschafferprofil (URL): https://www.sid.sachsen.de/ |
| Federführendes Mitglied: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein |
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| Verfahren | |
| Zweck | |
| Rechtsgrundlage | Richtlinie 2014/24/EU |
| Beschreibung | Interne Kennung: SID 2026-29_DR Titel: Rahmenvertrag Anwendungsbetreuung und Projektunterstützung der BaK Zahlungsverkehr sowie Unterstützung der Geschäftsstelle Beschreibung: Erbringung von Dienstleistungen der Anwendungsbetreuung, Projektunterstützung und Weiterentwicklung der Basiskomponente Zahlungsverkehr sowie Unterstützung der Geschäftsstelle auf der Grundlage eines Rahmenvertrages Art des Auftrags: Dienstleistungen |
| Umfang der Auftragsvergabe | |
| Hauptklassifizierung (CPV-Code) | |
| CPV-Code Hauptteil: 72000000-5 | |
| Erfüllungsort |
Postleitzahl / Ort: 01445 Radebeul NUTS-3-Code: DED21 Land: Deutschland |
| Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
| Grundlage für den Ausschluss | Auftragsunterlagen, Bekanntmachung |
| Ausschlussgründe |
Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Bildung krimineller Vereinigungen Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Betrug oder Subventionsbetrug Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Zahlungsunfähigkeit Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Insolvenz Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Interessenkonflikt Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Schwere Verfehlung Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Einstellung der beruflichen Tätigkeit Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Bildung terroristischer Vereinigungen Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Rein nationale Ausschlussgründe Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB |
| Grenzübergreifende Rechtsvorschriften | |
| Einzelheiten zum Verfahrenstyp | |
| Verfahrensart | Verfahrensart: Offenes Verfahren |
| Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: Eignungsleihe: Entsprechend § 47 Abs. 1 S. 3 VgV kann ein Bieter im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit für die einschlägige berufliche Erfahrung (vgl. Kap. 6.3) die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in An-spruch nehmen, wenn diese Unternehmen die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Wenn der Bieter ein Unternehmen als Eignungsverleiher benennt, welches das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem ein zwingender oder fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, muss der Bieter den Eignungsverleiher gemäß § 47 Abs. 2 VgV ersetzen. Für den Fall, dass sich ein Bieter für den geforderten Nachweis einer Betriebs-haftpflichtversicherung auf ein anderes Unternehmen beruft, haften der Bieter und das andere Unternehmen für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinschaftlich (§ 47 Abs. 3 VgV). |
| Beschaffungsinformationen (allgemein) | |
| Vergabeverfahren | |
| Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...) | |
| Bedingungen der Auktion | Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein |
| Auftragsvergabeverfahren | Rahmenvereinbarung geschlossen: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb |
| Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem | |
| Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
| Quelle der Eignungskriterien | Bekanntmachung |
| Eignungskriterien |
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV) Fügen Sie Ihrem Angebot mindestens drei Referenzprojekte Ihres Unternehmens aus den letzten 5 Jahren (Projektende darf nicht länger als 3 Jahre zurückliegen) mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Zielsetzung bei. Bitte beschreiben Sie die genannten Referenzprojekte kurz (maximal zwei A4-Seiten) mit folgenden Inhalten: a. Bezeichnung und Auftraggeber des Projektes, b. Leistungszeitraum, c. Ausgangssituation, Ziele und Ergebnisse des Projekts. d. Eingesetzte Technologien und Methoden, e. Inhalt und Art Ihrer Leistungen und f. Umfang Ihrer Leistung (in Euro oder in Personentagen). Folgende Bedingung müssen die Referenzprojekte erfüllen: a. ein Referenzprojekt davon wurde für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht, b. bei einem Referenzprojekt davon wurde die Girocheckout-Schnittstelleverwendet, c. bei einem Referenzprojekt davon wurde die Bezahlplattform ePayBL verwendet. Referenzen zu bestimmten Arbeiten Beschreibung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV) 1. Haben Sie Kenntnisse und Erfahrungen mit der Online-Bezahlplattform ePayBL? Der Bieter muss als Mindestanforderung erklären, dass er oder ein Mitglied der Bietergemeinschaft Kenntnisse mit der Online-Bezahlplattform ePayBL hat. 2. Haben Sie Kenntnisse und Erfahrungen mit Zahlungsverkehrssystemen und -komponenten bzw. -Providern in der öffentlichen Verwaltung? Der Bieter muss als Mindestanforderung erklären, dass er oder ein Mitglied der Bietergemeinschaft Kenntnisse mit Zahlungsverkehrssystemen und -komponenten bzw. -Providern in der öffentlichen Verwaltung hat. 3. Haben Sie Kenntnisse und Erfahrungen mit SEPA und den entsprechenden Spezifi-kationen - insbesondere SEPA-Lastschrift? Der Bieter muss als Mindestanforderung erklären, dass er oder ein Mitglied der Bietergemeinschaft Kenntnisse mit SEPA und den entsprechenden Spezifikationen - insbesondere SEPA-Lastschrift hat. 4. Haben Sie Kenntnisse und Erfahrungen mit HKR-Systemen, welche in der Verwaltung eingesetzt werden? Der Bieter muss als Mindestanforderung erklären, dass er oder ein Mitglied der Bietergemeinschaft Kenntnisse mit HKR-Systemen hat. 5. Haben Sie Kenntnisse und Erfahrungen mit Fachverfahren / Online-Diensten, welche in der Verwaltung eingesetzt werden? Der Bieter muss als Mindestanforderung erklären, dass er oder ein Mitglied der Bietergemeinschaft Kenntnisse mit Fachverfahren / Online-Diensten hat. 6. Haben Sie Kenntnisse und Erfahrungen mit der Girocheckout-Schnittstelle sowie den dazugehörigen Dienstleistern und den entsprechenden Spezifikationen? Der Bieter muss als Mindestanforderung erklären, dass er oder ein Mitglied der Bietergemeinschaft bereits aktiv an der Realisierung der Anbindung an die Girocheck-out-Schnittstelle mitgewirkt hat. 7. Haben Sie Kenntnisse und Erfahrungen mit der Betreuung und Administration sowie Fehleranalyse der Bezahlplattform ePayBL? Der Bieter muss als Mindestanforderung erklären, dass er oder ein Mitglied der Bietergemeinschaft in der Lage ist die Bezahlplattform ePayBL zu administrieren und zu betreuen. 8. Haben Sie Kenntnisse und Erfahrungen mit dem IT-Planungsrat und dessen Struktur und Aufgaben bei der Digitalisierung der Verwaltung? Der Bieter muss als Mindestanforderung erklären, dass er oder ein Mitglied der Bietergemeinschaft Kenntnisse und Erfahrungen im Zusammenhang mit dem IT-Planungsrat und dessen Gremien eingesetzt haben. Berufliche Risikohaftpflichtversicherung Beschreibung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV) Eigenerklärung über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den nachfolgend genannten Mindestdeckungssummen oder Erklärung, dass im Auftragsfall eine entsprechende Haftpflicht- versicherung in Höhe der genannten Mindestdeckungssummen abgeschlossen wird. Mindestdeckungssummen: Personen-, Sach- und Vermögensschäden: jeweils 500.000 EUR. Allgemeiner Jahresumsatz Beschreibung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV) Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre 2023, 2024 und 2025. Der Gesamtumsatz muss pro Jahr mindestens 20 Mio. EUR betragen. Bei Bietergemeinschaften genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt den geforderten Mindestumsatz erreichen. Entsprechendes gilt bei der Einschaltung von anderen Unternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft beruft. Spezifischer Jahresumsatz Beschreibung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV) Erklärung über den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre 2023, 2024 und 2025. Der Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart muss pro Jahr mindestens 1 Mio. EUR betragen. Bei Bietergemeinschaften genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt den geforderten Mindestumsatz erreichen. Entsprechendes gilt bei der Einschaltung von anderen Unternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft beruft. Eintragung in das Handelsregister Beschreibung: Befähigung zur Berufsausübung (§ 44 VgV) Eigenerklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter niedergelassen ist |
| Weitere Bedingungen zur Qualifizierung | Nachforderung von Unterlagen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 Abs. 2 bis 5 der Vergabeverordnung. |
| Vorbehaltene Auftragsvergabe | Die Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein |
| Nebenangebote | Nebenangebote sind zulässig: Nein |
| Regelmäßig wiederkehrende Leistungen | |
| Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Ja |
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| Anforderungen für die Ausführung des Auftrags | |
| Reservierte Vertragsdurchführung | Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein |
| Leistungsbedingungen | Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: • Einreichung der vollständig ausgefüllten "Vertraulichkeitsvereinbarung" unmittelbar nach Zuschlagserteilung, • Einreichung der vollständig ausgefüllten "Verpflichtung DSGVO" unmittelbar nach Zuschlagserteilung, • Einreichung der vollständig ausgefüllten "Erklärung über Beratertätigkeiten" unmittelbar nach Zuschlagserteilung, • Einreichung der vollständig ausgefüllten "Vertraulichkeitsverpflichtung" unmittelbar nach Zuschlagserteilung |
| eRechnung | Elektronische Rechnungsstellung: Ja |
| Anforderungen | Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot |
| Verfahren nach der Vergabe | Aufträge werden elektronisch erteilt: Ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: Nein |
| Organisation, die Angebote entgegennimmt | oben genannte Kontaktstelle |
| Informationen zur Einreichung | |
| Fristen | |
| Frist für den Eingang der Angebote: 10.08.2026 12:00 Uhr | |
| Bindefrist | Laufzeit in Tagen: 68 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote) |
| Sprachen der Einreichung | Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU |
| Öffnung der Angebote | |
| Einreichungsmethode | Elektronische Einreichung zulässig: Ja Adresse für die Einreichung (URL): https://evergabe.sachsen.de |
| Auftragsunterlagen | Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19f40344a00-460b42c24c91c052
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU |
| Ad-hoc-Kommunikationskanal | |
| Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt | oben genannte Kontaktstelle |
| Überprüfung | |
| Fristen für Nachprüfungsverfahren | Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. |
| Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren | Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Identifikationsnummer: entfällt Internet-Adresse (URL): https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363 Postanschrift: Braustraße 2 Postleitzahl / Ort: 04107 Leipzig NUTS-3-Code: DED51 Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de Telefon: +49 341977-3800 Fax.: +49 341977-1049 |
| Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt | Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Identifikationsnummer: entfällt Internet-Adresse: (URL) https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363 Postanschrift: Braustraße 2 Postleitzahl / Ort: 04107 Leipzig NUTS-3-Code: DED51 Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de Telefon: +49 341977-3800 Fax.: +49 341977-1049 |
| Schlichtungsstelle | |
| Beschaffungsinformationen (speziell) | |
| Vergabeverfahren | |
| Beschreibung der Beschaffung | Beschreibung: E-Government ist ein zentrales Thema für Verwaltungen und ihre Kunden, wie z.B. Nutzer elektronischer Dienstleistungen als Bürger, Wirtschaftsunternehmen, andere Behörden und öffentliche Einrichtungen. Seit einigen Jahren stellt der Freistaat Sachsen Funktionalitäten zur Umsetzung von Maßnahmen des E-Government in Form von IT-Anwendungen und IT-Diensten mit Hilfe technischer (Basis-)Komponenten zur Verfügung. Der Freistaat nutzt dazu die zentralen und dezentralen technischen Infrastrukturen seiner SIDI-Plattform und des Sächsischen Verwaltungsnetzes (SVN), die aus Kostengründen nicht mehrfach in den Verwaltungen des Freistaates Sachsen aufgebaut werden sollen. Die BaK ZV (Basiskomponente Zahlungsverkehr) verantwortet den Betrieb und die Betreuung der ePayBL. Diese bildet die zentrale Datendrehscheibe zwischen der Web-Präsentation bzw. dem Web-Portal einer Verwaltung, einem Zahlungs- verkehrsprovider und dem Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen-Verfahren der Verwaltung. Die ePayBL bietet den sächsischen Verwaltungen die Möglichkeit, ihren Kunden (Bürgern, Unternehmen und Institutionen) eine elektronische Abwicklung von Bezahlvorgängen anzubieten. Mit der ePayBL wurden eine technische Infrastruktur bereitgestellt und organisatorische Regelungen implementiert, mit denen diese teilweise sehr komplexen Bezahlprozesse abgebildet werden können. Alle zahlungsbezogenen Interaktionen (z.B. Entrichtung einer Gebühr im Antragsverfahren, Bezahlung eines Artikels im Online-Shop) können ausgeführt werden. Daneben unterstützt die ePayBL die Zahlungsüberwachung und die Buchung in den Anwendungen des HKR-Verfahrens der Verwaltungen. Die BaK ZV nutzt die an die sächsischen Gegebenheiten angepasste, praxiserprobte und umfassend zertifizierte Zahlungsverkehrsplattform des Bundes. Der Freistaat Sachsen trat der bundesweiten Entwicklergemeinschaft für diese Zahlungsverkehrsplattform bei. Die Bezeichnung der Software ist unter der Marke »ePayBL« (ePayment Bund Länder) geschützt. Die BaK ZV wird in der Entwicklergemeinschaft derzeit als ePayBL in der Version 2.x und 3.x betrieben. Es ist geplant, im laufenden Jahr 2026 die Version 4.x einzuführen. Hierzu wird eine stärkere Modularisierung der Funktionen von ePayBL in Grundfunkti-nen und erweiterte Funktionen geplant. Mit Hilfe dieser Ausschreibung soll ein externer Dienstleister gefunden werden, der auf der Grundlage eines Rahmenvertrages Dienstleistungen zur externen Unterstützung bei unter anderem folgenden Themen erbringt: - Betreuung und Unterstützung bei der Weiterentwicklung der BaK ZV bzw. ePayBL - Unterstützung bei regelmäßig anfallenden Aufgaben im Sinne einer Anwendungsbetreuung der BaK ZV für den SID - projektbezogene Unterstützung bzw. Beratung des SID - projektbezogene Unterstützung bzw. Beratung im Umfeld der Geschäftsstelle ePayBL bzw. Entwicklergemeinschaft ePayBL - projektbezogene Unterstützung zur Einhaltung gesetzlicher Regelungen und IT-Standards |
| Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein |
| Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: |
| Erfüllungsort | |
| Geschätzte Laufzeit |
Datum des Beginns: 01.10.2026 Enddatum der Laufzeit: 30.09.2028 |
| Verlängerungen und Optionen | Beschreibung der Optionen: Der Vertrag soll eine Laufzeit von 24 Monaten und eine zweimalige Verlängerungsoption um jeweils weitere 12 Monate haben. Über die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption entscheidet der Auftraggeber jeweils drei Monate vor Ablauf des Vertrages. Die Entscheidung wird dem Auftragnehmer schriftlich mitgeteilt. Verlängerung - Maximale Anzahl: 2 |
| Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja |
| Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
| Informationen über die Rahmenvereinbarung | Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 1 |
| Zusätzliche Informationen | |
| Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
| Zuschlagskriterien | |
| Informationen über die Anwendbarkeit von EED | EED anwendbar: Nein |
| Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Nein |
| Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge | Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein |