Bekanntmachung

Hardware-Beschaffung PC und Notebook 230035





Vergabenr.230035
a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle:
Name und Anschrift:Sächsisches Krankenhaus Altscherbitz
Leipziger Str. 59
04435 Schkeuditz
Deutschland
Telefonnummer:+49 34204873800
Telefaxnummer:+49 34204873802
E-Mail-Adresse:Vergabe@skhal.sms.sachsen.de
Internet-Adresse:https://www.skh-altscherbitz.sachsen.de/startseite/
Zuschlagserteilende Stelle:Siehe oben
b) Art der Vergabe (§ 3 VOL/A):
Verfahrensart:Öffentliche Ausschreibung
c) Angebote können abgegeben werden:
elektronisch mit fortgeschrittener Signatur
elektronisch mit qualifizierter Signatur
elektronisch in Textform
elektronisch mit externer Signatur
Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote:-ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen)
d) Art und Umfang sowie Ort der Leistung:
Art der Leistung:Beschaffung und Lieferung von PCs und Notebooks
Menge und Umfang:Los 1: 120 Client PCs
Los 2: 65 Laptops
Ort der Leistung:Sächsisches Krankenhaus Altscherbitz
Leipziger Straße 59
04435 Schkeuditz
Postleitzahl:  
e) Losaufteilung:
Losweise Vergabe:Ja
Angebote sind möglich für: ein oder mehrere Lose
Beschreibung der Losaufteilung:Los 1: 120 Client PCs
Los 2: 65 Laptops
f) Nebenangebote sind
nicht zugelassen
g) Liefer-/Ausführungsfrist:
Beginn:  
Ende:  
spätestens 4 Wochen nach Zuschlag
h) Stelle zur Anforderung der Vergabeunterlagen:
Anschrift:Sächsisches Krankenhaus Altscherbitz
Leipziger Str. 59
04435 Schkeuditz
Deutschland
Internet-Adresse (URL):https://www.skh-altscherbitz.sachsen.de/startseite/
Anschrift der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen eingesehen werden können:
Anschrift:Sächsisches Krankenhaus Altscherbitz
Leipziger Str. 59
04435 Schkeuditz
Deutschland
i) Ablauf der Angebots- und Bindefrist:
Angebote sind einzureichen bis:02.04.2026 16:00
Ablauf der Bindefrist:30.04.2026
j) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen:
 
k) Wesentliche Zahlungsbedingungen:
Zahlbar innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug
l) Unterlagen zur Eignungsprüfung:
Liste der vorzulegenden Unterlagen:Eigenerklärungen (Formular "04a_Eigenerklärungen_national")
- Eigenerklärung über das Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen
- Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern und Abgaben
- Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung
- Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April
2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen
angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung
- Aktueller Auszug aus dem Handelsregister für den Bewerber (bei Ablauf der
Bewerbungsfrist nicht älter als 3 Monate)

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Kurze Darstellung des Unternehmens / Konzern (max. 1 Seite) mit mindestens
folgenden Informationen:
- Unternehmens- / Konzernstruktur
- Unternehmens- / Konzernhistorie, Leitwerte
Bewerber müssen im Falle der Aufforderung zur Beibringung der Unterlagen diese
nicht vorlegen, soweit die Unterlagen über eine für die Auftraggeber kostenfreie
Datenbank innerhalb der Europäischen Union, insbesondere im Rahmen eines
Präqualifikationssystems erhältlich sind.

Vor der Zuschlagserteilung wird der für den Zuschlag vorgesehene Bieter
aufgefordert, die geforderten Unterlagen beizubringen:
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung (Kopie Versicherungspolice) mit
den Mindestdeckungssummen von 5 Mio. EUR für
Personenschäden/Sachschäden und 3 Mio. EUR für Vermögensschäden je
Schadensereignis. Aus dem Nachweis muss ein bei Ablauf der Bewerbungsfrist bestehender Versicherungsschutz hervorgehen. Alternativ: Bescheinigung des Versicherers, im Auftragsfall, die Mindestdeckungssummen entsprechend zu
erhöhen.
Alleine der Verweis auf die Eignungsnachweise eines früheren Vergabeverfahrens ist nicht ausreichend.

Für den Bewerber, der den Zuschlag erhalten soll, fordert der öffentliche
Auftraggeber nach § 6 WRegG Abs. 1 bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro
vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister an. Bitte
vervollständigen Sie zusätzlich die Datei "04e_Vordruck_Wettbewerbsregister".

Eignungsleihe
Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum
Nachweis seiner Eignung der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen,
ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen
bestehenden Verbindungen. Hierfür muss er jedoch nachweisen, dass ihm die
für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden,
indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser
Unternehmen vorlegt. Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft haben hierzu
entsprechende Angaben zu machen.
Nimmt der Bieter das andere Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, haften beide
Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung im Umfang der
Eignungsleihe.

Unterauftragnehmer i. S. v. § 6 SächsVergabeG
Die Bieter sollen sich insbesondere bei Großaufträgen bemühen, Unteraufträge an
kleine und mittlere Unternehmen in dem Umfang zu erteilen, wie es mit der
vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbart werden kann. Zur
Angebotsabgabe sind Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die an Unter-
auftragnehmer übertragen werden sollen. Vor Zuschlagserteilung wird der Vordruck für die Abfrage von Unterauftragnehmern verlangt. Die Weitergabe von Leistungen
an Nachunternehmer ist grundsätzlich nur bis zu einer Höhe von 50 Prozent des
Auftragswertes und nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Es gelten die
Verpflichtungen aus dem § 6 Abs. 2 SächsVergabeG.
Dem Unterauftragnehmer dürfen keine ungünstigeren Bedingungen - insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen - gestellt werden, als
zwischen Bieter und Auftraggeber vereinbart sind.

Bewerbergemeinschaft i. S. v. § 6 VOL/A Abs. 1
Angebote können grundsätzlich von einzelnen Bewerbern oder von
Bewerbergemeinschaften abgegeben werden.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass eine Mehrfachbeteiligung (z. B. als Teil einer Bewerbergemeinschaft und als Einzelbewerber oder als Teil verschiedener
Bewerbergemeinschaften) zum Ausschluss des
Bewerbers und ggf. der gesamten Bewerbergemeinschaft führen kann, wenn der
Bewerber nicht nach weisen kann, dass das Gebot des Geheimwettbewerbs gewahrt
geblieben ist und unzulässige Wettbewerbsabsprachen nicht ausgeschlossen werden können.
Bewerbergemeinschaften müssen alle Mitglieder angeben und ein Mitglied als
Bevollmächtigten für die Übersendung der Vergabeunterlagen zur weiteren
Vertragsdurchführung benennen. Es gibt keine Vorgaben über die Rechtsform der Bewerbergemeinschaft. Die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft / später
Bietergemeinschaft haften gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch für
die Leistungserbringung.

Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat Eigenerklärungen hinsichtlich der
Eignungsnachweise bzw. die AVPQ gesondert einzureichen.
m) Höhe der Vervielfältigungskosten und Zahlungsweise:
Die Unterlagen werden kostenfrei abgegeben.
n) Angabe der Zuschlagskriterien:
Der niedrigste PreisJa


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