Bekanntmachung
Softwareerstellung DiBo.Sax für Sächsisches Gesteins- und Analytikzentrum (SGA) SID 2025-31 LfULG
| Vertragspartei und Dienstleister | |
| Beschaffer | Offizielle Bezeichnung: Freistaat Sachsen, vertreten durch das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Identifikationsnummer: ohne Internet-Adresse (URL): https://www.sid.sachsen.de/ Postanschrift: Pillnitzer Platz 3 Postleitzahl / Ort: 01326 Dresden NUTS-3-Code: DED21 Land: Deutschland E-Mail: vergabestelle@sid.sachsen.de Telefon: +49 351 3264 5101 Art des öffentlichen Auftraggebers: Obere, mittlerer und untere Landesbehörden Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung Beschafferprofil (URL): https://www.sid.sachsen.de/ |
| Federführendes Mitglied: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein |
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| Verfahren | |
| Zweck | |
| Rechtsgrundlage | Richtlinie 2014/24/EU |
| Beschreibung | Interne Kennung: SID 2025-31 LfULG Titel: Softwareerstellung DiBo.Sax für Sächsisches Gesteins- und Analytikzentrum (SGA) Beschreibung: Das Bohrkern- und Probenarchiv des sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) wird im Neubau "Sächsisches Gesteins-Analytikzentrum" (SGA) untergebracht. Die Fertigstellung dieses Neubaus ist für Frühjahr 2027 geplant. Für die Bewirtschaftung des SGA durch das LfULG und für die Nutzung durch Unternehmen, Privatpersonen und Verwaltung soll eine Softwarelösung mit dem Namen DiBo.Sax erstellt werden. Im LfULG liegt aktuell eine Vielzahl von unterschiedlichen geowissenschaftlichen Sammlungen vor, welche zu einem großen Teil mit unterschiedlicher Datenqualität in verschiedenen Access- bzw. Oracle-Datenbanken gespeichert sind. Im Jahr 2025 hat das LfULG die Erstellung einer Software-Spezifikation (SWS) auf Grundlage eines vorhandenen Fachkonzepts in Auftrag gegeben. Die vollständige Software-Spezifikation liegt vor. Zudem liegt eine beigefügte Spezifikation einer minimal nutzbaren Software-Version, das sog. "Minimum Viable Product" (MVP) vor. Art des Auftrags: Dienstleistungen |
| Umfang der Auftragsvergabe | |
| Hauptklassifizierung (CPV-Code) | |
| CPV-Code Hauptteil: 72200000-7 | |
| Ort, an dem die Beschaffung für das gesamte Verfahren stattfinden soll |
Postleitzahl / Ort: 01445 Radebeul NUTS-3-Code: DED2E Land: Deutschland |
| Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
| Grundlage für den Ausschluss | Auftragsunterlagen, Bekanntmachung |
| Ausschlussgründe |
Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Bildung krimineller Vereinigungen Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Betrug oder Subventionsbetrug Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Zahlungsunfähigkeit Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Insolvenz Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Interessenkonflikt Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Schwere Verfehlung Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Einstellung der beruflichen Tätigkeit Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Bildung terroristischer Vereinigungen Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Rein nationale Ausschlussgründe Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB |
| Grenzübergreifende Rechtsvorschriften | |
| Einzelheiten zum Verfahrenstyp | |
| Verfahrensart | Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb |
| Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: Eignungsleihe: Entsprechend § 47 Abs. 1 S. 3 VgV kann ein Bewerber im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit für die einschlägige berufliche Erfahrung dieKapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese Unternehmen die Leistung erbringen, fürdie diese Kapazitäten benötigt werden. Wenn der Bewerber einUnternehmen als Eignungsverleiher benennt, welches das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem einzwingender oder fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, muss der Bewerber den Eignungsverleiher ersetzen. Für den Fall, dass sich ein Bewerber für den geforderten Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung auf ein anderes Unternehmenberuft, haften der Bewerber und das andere Unternehmen fürdie Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinschaftlich (§ 47 Abs. 3 VgV). |
| Beschaffungsinformationen (allgemein) | |
| Vergabeverfahren | |
| Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...) | |
| Bedingungen der Auktion | Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein |
| Auftragsvergabeverfahren | Rahmenvereinbarung geschlossen: Keine Rahmenvereinbarung |
| Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem | |
| Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
| Quelle der Auswahlkriterien | Bekanntmachung |
| Eignungskriterien | Eintragung in das Handelsregister Beschreibung: Eigenerklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen nieder-gelassen ist. Erklärung muss vorliegen. Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bewerber sowie jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben. Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: Geben Sie den Umsatz Ihres Unternehmens bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren 2023, 2024, 2025 hinsichtlich solcher Leistungen, die mit diesem Auftragsgegenstand vergleichbar sind, an. Es muss ein Mindestumsatz von jeweils 325.000,00 Euro (brutto) pro Jahr bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre nachge-wiesen werden. Erklärung muss vorliegen. Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen. Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: Eigenerklärung über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den nachfolgend genannten Mindestdeckungssummen oder Erklärung, dass im Auftrags-fall eine entsprechende Haftpflichtversicherung in Höhe der genannten Mindestdeckungssummen abgeschlossen wird. Mindestdeckungssummen: Personen- und Sachschäden: jeweils mind. 500.000 EUR Vermögensschäden: 500.000 EUR Bitte beachten Sie, dass eine eventuelle Eintragung in Teil IV, Abschnitt B der EEE den hier geforderten Erklärungsgehalt nicht ausreichend abdeckt. Erklärung muss vorliegen. Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen. Durchschnittliche jährliche Belegschaft Beschreibung: Eigenerklärung durchschnittliche Mitarbeiterzahl im Unternehmen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren 2023, 2024, 2025. Diese muss mindestens 5 Beschäftigte in jedem Geschäftsjahr umfassen. Erklärung muss vorliegen. Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen. Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: Bitte geben Sie drei einschlägige Unternehmensreferenzen über Projekte der letzten fünf Jahre an, die mit dem Auf-tragsgegenstand vergleichbar sind (Soft-wareerstellungsprojekte ggf. mit Geo-/Geologie- bzw. GIS-Bezug). Fügen Sie für die Referenzprojekte jeweils einen kompakten Projektbericht (max. 2 Seiten) bei, in welchem Sie verständlich und nachvollziehbar darstellen, dass 1. Inhalt und Art der Leistung, 2. Laufzeit des Projekts, 3. Umfang Ihrer Leistung (in EUR), 4. Eingesetzte Technologien 5. Evtl. aufgetretene Schwierigkeiten. Wenn ja, welche Maßnahmen wurden von Ihnen zur Behebung eigeleitet? 6. Ansprechpartner des Auftraggebers Bei Bildung von Bewerbergemeinschaften sowie bei der Einbindung von Unterauftragnehmern muss ersichtlich sein, durch welches Unternehmen das Referenzprojekt erbracht wurde. Die Referenzen werden insgesamt wie folgt bewertet: Mindestbedingungen: • Es müssen drei Referenzprojekte angegeben werden. • Die Referenzprojekte (Projektende, Übergabe der be-triebsbereiten Software) müssen innerhalb der letzten fünf Jahre abgeschlossen sein. • Zu den Referenzprojekten muss jeweils ein Referenzbe-richt von maximal 2 Seiten und in der angegebenen Gliederung eingereicht werden. Bewertungskriterien: Die Refe-renzprojekte werden unabhängig voneinander geprüft und bewertet. 0 Punkte: Der Inhalt lässt sich nicht oder nur mit starken Einschränkungen auf den Ausschreibungs-gegenstand übertragen. Die Erwartungshaltung der Auftraggeber wird nicht erfüllt. Die dargestellten Szenarien und Herangehensweisen lassen keinen Umsetzungs- und Ein-führungserfolg erwarten. 1 Punkt: Der Inhalt lässt sich mit Einschränkungen auf den Ausschreibungsgegenstand übertragen. Die Erwartungshaltung der Auftraggeber wird erfüllt. Die dargestellten Szenarien und Herangehensweisen las-sen einen eingeschränkten Umsetzungs- und Einführungserfolg erwarten. 3 Punkte: Der Inhalt lässt sich gut auf den Ausschreibungsgegenstand übertragen. Die Erwartungshaltung der Auftraggeber wird vollumfänglich erfüllt. Die dar-gestellten Szenarien und Her-angehensweisen sprechen für einen hohen Umsetzungs- und Einführungserfolg. 5 Punkte: Der Inhalt lässt sich sehr gut auf den Ausschreibungsgegenstand übertragen. Die Erwartungshaltung der Auftrag-geber wird in besonderem Maße vollumfänglich erfüllt. Die dargestellten Szenarien und Herangehensweisen lassen einen sehr hohen Umsetzungs- und Einführungserfolg erwarten. Erklärung muss vorliegen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber sowie jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen. |
| Vorgehen zur Teilnehmerauswahl | Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden: Nein Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 7 Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 7 |
| Zuschlag auf das Erstangebot | Der Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot vor: Ja |
| Weitere Bedingungen zur Qualifizierung | Nachforderung von Unterlagen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Über die Nachforderung von Unterlagen zu den Angebotenentscheidet der Auftraggeber nach Ausübung pflichtgemäßenErmessens entsprechend § 56 Abs. 2 VgV. |
| Vorbehaltene Auftragsvergabe | Die Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein |
| Nebenangebote | Nebenangebote sind zulässig: Nein |
| Regelmäßig wiederkehrende Leistungen | |
| Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Ja |
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| Anforderungen für die Ausführung des Auftrags | |
| Reservierte Vertragsdurchführung | Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein |
| Leistungsbedingungen | Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Auf die in der EU-Bekanntmachung enthaltenen Bedingungen für die Ausführung des Auftrags wird ausdrücklich verwiesen: Wir weisen darauf hin, dass unmittelbar nach Zuschlagserteilung die durch den Auftragnehmer vollständig ausgefüllten • Anlage A 09: Muster Vertraulichkeitsverpflichtung • Anlage A 10: Muster Vertraulichkeitsvereinbarung beizubringen sind. |
| eRechnung | Elektronische Rechnungsstellung: Ja |
| Anforderungen | Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt |
| Verfahren nach der Vergabe | Aufträge werden elektronisch erteilt: Nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: Nein |
| Organisation, die Angebote entgegennimmt | folgende Anschrift: Offizielle Bezeichnung: Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste Identifikationsnummer: entfällt Internet-Adresse (URL): https://www.evergabe.sachsen.de Postanschrift: Dresdner Straße 78 A Postleitzahl / Ort: 01445 Radebeul NUTS-3-Code: DED2E Land: Deutschland E-Mail: vergabestelle@sid.sachsen.de |
| Informationen zur Einreichung | |
| Fristen | |
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Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 26.02.2026 12:00 Uhr |
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| Sprachen der Einreichung | Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU |
| Öffnung der Angebote | |
| -ENTFÄLLT- | |
| Einreichungsmethode | Elektronische Einreichung zulässig: Ja Adresse für die Einreichung (URL): https://evergabe.sachsen.de |
| Auftragsunterlagen | Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19b128f7392-2487c6a89d7171f7
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU |
| Ad-hoc-Kommunikationskanal | |
| Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt | |
| Überprüfung | |
| Fristen für Nachprüfungsverfahren | Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. |
| Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren | Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Identifikationsnummer: entfällt Internet-Adresse (URL): https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363 Postanschrift: Braustraße 2 Postleitzahl / Ort: 04107 Leipzig NUTS-3-Code: DED51 Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de Telefon: +49 341977-3800 Fax.: +49 341977-1049 |
| Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt |
Land: Deutschland |
| Schlichtungsstelle | |
| Beschaffungsinformationen (speziell) | |
| Vergabeverfahren | |
| Beschreibung der Beschaffung | Beschreibung: Der Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID) führt im Auftrag des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie die Vergabe "Erstellung der Software DiBo.Sax für das Sächsische Gesteins- und Analytikzentrum (SGA)" durch. Das Bohrkern- und Probenarchiv des sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) wird im Neubau "Sächsisches Gesteins-Analytikzentrum" (SGA) untergebracht. Die Fertigstellung dieses Neubaus ist für Frühjahr 2027 geplant. Für die Bewirtschaftung des SGA durch das LfULG und für die Nutzung durch Unternehmen, Privatpersonen und Verwaltung soll eine Softwarelösung mit dem Namen DiBo.Sax erstellt werden. Im LfULG liegt aktuell eine Vielzahl von unterschiedlichen geowissenschaftlichen Sammlungen vor, welche zu einem großen Teil mit unterschiedlicher Datenqualität in verschiedenen Access- bzw. Oracle-Datenbanken gespeichert sind. Im Jahr 2025 hat das LfULG die Erstellung einer Software-Spezifikation (SWS) auf Grundlage eines vorhandenen Fachkonzepts in Auftrag gegeben. Die vollständige Software-Spezifikation liegt vor. Zudem liegt eine beigefügte Spezifikation einer minimal nutzbaren Software-Version, das sog. "Minimum Viable Product" (MVP) vor. |
| Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein |
| Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: |
| Erfüllungsort | |
| Geschätzte Laufzeit | Laufzeit in Monaten: 24 |
| Verlängerungen und Optionen | |
| Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja |
| Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
| Zusätzliche Informationen | |
| Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
| Zuschlagskriterien | |
| Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Nein |
| Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge | Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein |