Bekanntmachung
Vergabeverfahren SVN NG, Los 5 (Mobilfunk) SID 2024-11 DR, Los 5
| Vertragspartei und Dienstleister | |
| Beschaffer | Offizielle Bezeichnung: Freistaat Sachsen, vertreten durch die Sächsische Staatskanzlei, diese vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste Identifikationsnummer: unbekannt Postanschrift: Dresdner Straße 78 A Postleitzahl / Ort: 01445 Radebeul NUTS-3-Code: DED2E Land: Deutschland E-Mail: vergabestelle@sid.sachsen.de Telefon: +49 351 3264 5101 Art des öffentlichen Auftraggebers: Oberste Landesbehörde Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung |
| Federführendes Mitglied: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein |
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| Verfahren | |
| Zweck | |
| Rechtsgrundlage | Richtlinie 2014/24/EU |
| Beschreibung | Interne Kennung: SID 2024-11 DR, Los 5 Titel: Vergabeverfahren SVN NG, Los 5 (Mobilfunk) Beschreibung: Der Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste ("SID") ist der zentrale IT-Dienstleister für die sächsische Staatsverwaltung. Der SID unterstützt die Erledigung von Verwaltungsaufgaben durch den Einsatz modernster Informationstechnik und ist kompetenter und kollegialer IT-Partner für die sächsische Staatsverwaltung. Im Rahmen seiner Aufgaben ist der SID für die Fortentwicklung des Sächsischen Verwaltungsnetzes ("SVN") zuständig. Los 1: Dienste-Infrastruktur: Bereitstellung und Betrieb einer sicheren, effizienten und skalierbaren IT-Infrastruktur für SVN NG, basierend auf Virtualisierung und Kubernetes, sowie Housing. Los 2: Dienste-Betrieb: Bereitstellung und Betrieb von zentralen Diensten im SVN sowie Betrieb bzw. Betriebsunterstützung für zentrale E-Government-Komponenten, Fachverfahren und weitere Dienste. Los 3: Netze: Bereitstellung und Betrieb eines Kernnetzes und von Netzanbindungen der SVN-Standorte, von Übergängen in das Internet, das öffentliche Fernsprechnetz und weitere Netze. Los 4: Unified Communications: Bereitstellung und Betrieb einer Unified Communications-Lösung für Telefonie, Video- und Webkonferenzen sowie weitere Dienste. Los 5: Mobilfunk: Bereitstellung und Betrieb mobiler Sprach- und Datenkommunikation. Los 6: Standort-Netzwerkmanagement: Betrieb von LAN, dezentralen TK-Anlagen, DECT und eines WLAN-Dienstes für Beschäftigte und Gäste sowie Bereitstellung ausgewählter Infrastrukturkomponenten an SVN-Standorten. Los 7: SVN Service Desk: Bereitstellung und Betrieb des zentralen Service Desks im SVN NG. Los 8: SVN-Koordination: Zeitliche, fachliche und organisatorische Koordination der auftragnehmer- und auftraggeberseitigen Leistungen sowie der Sicherheit im SVN NG. Gegenstand des mit der vorliegenden Auftragsbekanntmachung eröffneten losweisen Vergabeverfahrens ist das Los 5. Es handelt sich um das achte Beschaffungsvorhaben im Rahmen des Projektes SVN NG. Das losweise Vergabeverfahren über die Realisierung des SVN NG wurde sukzessive wie folgt bekannt gemacht: Los 1 (Dienste-Infrastruktur): am 02.09.2024 veröffentlicht unter Bekanntmachungsnummer 525071-2024 (ABl. EU S 170/2024) Los 2 (Dienste-Betrieb): am 09.12.2024 veröffentlicht unter Bekanntmachungsnummer 748812-2024 (ABl. EU S 239/2024) Los 3 (Netze): am 16.09.2024 veröffentlicht unter Bekanntmachungsnummer 560341-2024 (ABl. EU S 182/2024) Los 4 (Unified Communications): am 16.10.2024 veröffentlicht unter Bekanntmachungsnummer 624863-2024 (ABl. EU S 202/2024) Los 6 (Standort-Netzwerkmanagement): am 24.10.2025 veröffentlicht unter Bekanntmachungsnummer 701877-2025 (ABl. EU S 205/2025) Los 7 (SVN Service Desk): am 18.11.2024 veröffentlicht unter Bekanntmachungsnummer 700689-2024 (ABl. EU S 224/2024) Los 8 (SVN-Koordination): am 18.11.2024 veröffentlicht unter Bekanntmachungsnummer 700141-2024 (ABl. EU S 224/2024) Der genaue Inhalt der geforderten Leistungen und die vertraglichen Rahmenbedingungen werden sich im Einzelnen aus den Vergabeunterlagen des jeweiligen Loses ergeben. Art des Auftrags: Dienstleistungen |
| Umfang der Auftragsvergabe | Geschätzter Wert ohne MwSt. (in Euro): 34.000.000,00 EUR Höchstwert der Rahmenvereinbarung ohne MwSt. (in Euro): 60.000.000,00 EUR |
| Hauptklassifizierung (CPV-Code) | |
| CPV-Code Hauptteil: 64212000-5 | |
| Weitere CPV-Code Hauptteile: 32250000-0 Weitere CPV-Code Hauptteile: 32418000-6 |
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| Ort, an dem die Beschaffung für das gesamte Verfahren stattfinden soll |
Postleitzahl / Ort: 01445 Radebeul NUTS-3-Code: DED2E Land: Deutschland |
| Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
| Grundlage für den Ausschluss | Auftragsunterlagen, Bekanntmachung |
| Ausschlussgründe |
Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Bildung krimineller Vereinigungen Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Betrug oder Subventionsbetrug Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Zahlungsunfähigkeit Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Insolvenz Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Interessenkonflikt Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Schwere Verfehlung Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Einstellung der beruflichen Tätigkeit Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Bildung terroristischer Vereinigungen Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Grund: Rein nationale Ausschlussgründe Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB |
| Grenzübergreifende Rechtsvorschriften | |
| Einzelheiten zum Verfahrenstyp | |
| Verfahrensart | Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb |
| Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bewerber bei einer Bewerbung für Los 5 aufgrund des geschätzten Auftragswerts des Beschaffungsvorhabens einer Melde- bzw. Erklärungspflicht nach der Verordnung (EU) 2022/2560 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen unterliegen können. Soweit eine Bewerbung ausschließlich für Los 5 erfolgen soll, ist eine Meldung oder Erklärung nicht erforderlich, da der geschätzte Auftragswert in diesem Los den maßgeblichen Schwellenwert nicht überschreitet. Soweit bereits eine Bewerbung auch für eines oder mehrere der Lose 1 bis 4 und Los 6 erfolgt ist, hat der Bewerber bereits mit seinem Teilnahmeantrag für Los 5 die entsprechende Meldung bzw. Erklärung abzugeben. |
| Beschaffungsinformationen (allgemein) | |
| Vergabeverfahren | |
| Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...) | |
| Bedingungen der Auktion | Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein |
| Auftragsvergabeverfahren | Rahmenvereinbarung geschlossen: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb |
| Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem | |
| Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
| Quelle der Auswahlkriterien | Bekanntmachung |
| Eignungskriterien | Eintragung in das Handelsregister Beschreibung: Eigenerklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen niedergelassen ist. Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt. Mindestanforderung: Erklärung muss vorliegen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Nein Allgemeiner Jahresumsatz Beschreibung: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren Mindestanforderung: Erklärung muss vorliegen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Nein Spezifischer Jahresumsatz Beschreibung: Eigenerklärung über den spezifischen Jahresumsatz (netto) im Bereich des Auftrags (Bereitstellung und Betrieb von mobiler Sprach- und Datenkommunikation über das eigene Mobilfunknetz (Betrieb von Mobilfunkinfrastrukturen) sowie die Lieferung von mobilen Endgeräten) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Mindestanforderung: Spezifischer Jahresumsatz (netto) im Bereich des Auftrags von mind. EUR 9 Mio. im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Nein Berufliche Risikohaftpflichtversicherung Beschreibung: Eigenerklärung über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den nachfolgend genannten Mindestdeckungssummen oder Erklärung, dass im Auftragsfall eine entsprechende Haftpflichtversicherung in Höhe der genannten Mindestdeckungssummen abgeschlossen wird. Mindestdeckungssummen: Personen-, Sach- und Vermögensschäden: jeweils mind. EUR 10 Mio., 2-fach maximiert pro Jahr. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Nein Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards Beschreibung: Nachweis zum Qualitätsmanagement Zertifikat nach DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar, insbesondere eine gleichwertige Bescheinigung von akkreditierten Stellen anderer Mitgliedstaaten. Ein vergleichbarer Nachweis muss die Umsetzung der in der ISO 9001 behandelten Aspekte eines QMS beschreiben. Die Vergleichbarkeit muss vom Bewerber nachgewiesen werden. Mindestanforderung: Nachweis muss vorliegen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Nein Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: Unternehmensreferenzen Allgemeine Anforderungen: Gewertet werden jeweils nur geeignete Referenzen. Wertbar ist eine Referenz, wenn folgende Punkte kumulativ erfüllt sind: a) Die Referenz darf nicht älter als drei Jahre bezogen auf den Tag der Auftragsbekanntmachung sein. Für Referenzen, die früher begonnen haben oder deren Vertragsende in der Zukunft liegen, müssen mindestens 12 Monate Leistung im Zeitraum der letzten drei Jahre bezogen auf den Tag der Bekanntmachung liegen. b) Es sind zu jeder Referenz folgende Angaben zu machen: - Name vom Referenzauftraggeber; - Name, Telefon und E- Mailadresse eines Ansprechpartners beim Referenzauftraggeber (jeweils freiwillig). Eine Kontaktherstellung über Bewerber muss möglich sein. - Erbringungszeitpunkt/-raum der Referenz; - Wert der Liefer- / Dienstleistung. c) Referenzen, die für das eigene Unternehmen oder mit dem eigenen Unternehmen verbundene Unternehmen erbracht wurden, sind nicht gültig. Unternehmensreferenzen für Bereitstellung und Betrieb mobiler Sprach- und Datenkommunikationsleistungen. Gefordert werden mindestens drei wertbare und vergleichbare Referenzen. Die Referenz ist vergleichbar, wenn kumulativ gilt: a) Die Referenz beinhaltet einen Umfang von mindestens 8.000 gleichzeitig unter Vertrag befindlichen mobilen Anschlüssen / Einzelverträgen. b) Die Referenz umfasst eine exklusive Bereitstellung von Zugangspunkten. c) Die Referenz berücksichtigt verschiedene Mandanten. Mindestanforderung: mindestens drei wertbare und vergleichbare Referenzen. ZUR BEWERTUNG SIEHE ABSCHNITT 5.1.6., Zusätzliche Informationen Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja |
| Vorgehen zur Teilnehmerauswahl | Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden: Ja Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3 Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3 |
| Zuschlag auf das Erstangebot | Der Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot vor: Nein |
| Weitere Bedingungen zur Qualifizierung | Nachforderung von Unterlagen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 Abs. 2 bis 5 der Vergabeverordnung. |
| Vorbehaltene Auftragsvergabe | Die Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein |
| Nebenangebote | Nebenangebote sind zulässig: Nein |
| Regelmäßig wiederkehrende Leistungen | |
| Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nein |
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| Anforderungen für die Ausführung des Auftrags | |
| Reservierte Vertragsdurchführung | Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein |
| Leistungsbedingungen | Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Vergabeunterlagen |
| eRechnung | Elektronische Rechnungsstellung: Ja |
| Anforderungen | Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt |
| Verfahren nach der Vergabe | Aufträge werden elektronisch erteilt: Ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: Nein |
| Organisation, die Angebote entgegennimmt | oben genannte Kontaktstelle |
| Informationen zur Einreichung | |
| Fristen | |
| Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 07.05.2026 Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 12.03.2026 12:00 Uhr |
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| Sprachen der Einreichung | Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU |
| Öffnung der Angebote | |
| -ENTFÄLLT- | |
| Einreichungsmethode | Elektronische Einreichung zulässig: Ja Adresse für die Einreichung (URL): https://evergabe.sachsen.de |
| Auftragsunterlagen | Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19afd8c4893-30bb2b0dd386d274
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU |
| Ad-hoc-Kommunikationskanal | |
| Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt | oben genannte Kontaktstelle |
| Überprüfung | |
| Fristen für Nachprüfungsverfahren | Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. |
| Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren | Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Identifikationsnummer: nicht erforderlich Internet-Adresse (URL): https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363 Postanschrift: Braustraße 2 Postleitzahl / Ort: 04107 Leipzig NUTS-3-Code: DED51 Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de Telefon: +49 341977-3800 Fax.: +49 341977-1049 |
| Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt | |
| Schlichtungsstelle | |
| Beschaffungsinformationen (speziell) | |
| Vergabeverfahren | |
| Beschreibung der Beschaffung | Beschreibung: Das Los 5 umfasst die mobile Sprach- und Datenkommunikation für die staatliche Seite. Die mobile Sprach- und Datenkommunikation ist vom Auftragnehmer des Loses 5 über dessen Mobilfunknetz zu führen, wofür exklusive Zugangspunkte für die mobile Datenkommunikation der staatlichen Behörden vorzusehen sind. Hierzu ist die Netzinfrastruktur des Auftragnehmers des Loses 5 physisch an das SVN NG anzubinden. Zudem ist vom Auftragnehmer ein SMS-Gateway bereitzustellen und zu betreiben, das Schnittstellen zum zentralen Short Messaging Service des Loses 4 besitzt. Staatliche Bezugsberechtigte müssen über den Rahmenvertrag des Loses 5 Einzelverträge für die Bereitstellung von Mobilfunkanschlüssen ("Mobilfunkverträge") inklusive mobiler Endgeräte und Zubehör, SIM-Karten und Mobilfunktarife abschließen können. Es müssen entsprechende Portalfunktionen für die Bestellung, die Administration, das Monitoring sowie die Rechnungsstellung zu den Mobilfunkanschlüssen bereitgestellt werden. Eine Mindestabnahmemenge von Sprach- und Datendiensten sowie Endgeräten, Zubehör und SIMs wird nicht vereinbart. |
| Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein Geschätzter Wert ohne MwSt. (in Euro): 34.000.000,00 EUR |
| Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: |
| Erfüllungsort | |
| Geschätzte Laufzeit |
Datum des Beginns: 01.04.2027 Enddatum der Laufzeit: 31.03.2031 |
| Verlängerungen und Optionen | Beschreibung der Optionen: Die zu erbringenden Leistungen umfassen die Migration aus dem SVN 2.0 in das SVN NG, die eigentliche Betriebsphase inkl. der Verlängerungsoption und die Migration in eine Nachfolgelösung. Im Anschluss an die Migration ist für das Los 5 eine Betriebsphase bis 31.03.2030 vorgesehen, die optional zweimal um ein Jahr vom Auftraggeber verlängert werden kann. Die Vertragslaufzeit inkl. sämtlicher Leistungsphasen endet somit am 31.03.2031 (bei Ausübung der optionalen Verlängerungen maximal am 31.03.2033). Verlängerung - Maximale Anzahl: 2 |
| Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja |
| Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
| Informationen über die Rahmenvereinbarung | Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 1 Höchstwert der Rahmenvereinbarung ohne MwSt. (in Euro): 60.000.000,00 EUR |
| Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: (1) Es wird darauf hingewiesen, dass eine Loslimitierung in Form einer Angebotslimitierung gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 VgV für die Lose 7 (SVN Service Desk) und 8 (SVN-Koordination) im Verhältnis zu den übrigen Losen 1 bis 6 (Dienste-Infrastruktur, Dienste-Betrieb, Netze, Unified Communications, Mobilfunk und Standort-Netzwerkmanagement) vorgesehen ist. Die Aufgabe der SVN-Koordination ebenso wie der Betrieb des SVN Service Desks sollen unabhängig von der Ausführung der übrigen Lose 1 bis 6 erfolgen. Dienstleister, die sich auf die Lose 7 und/oder 8 bewerben, können daher kein Angebot für die Lose 1 bis 6 abgeben und umgekehrt. Im Übrigen ist keine Angebots- oder Zuschlagslimitierung vorgesehen. Interessierte Unternehmen können sich entweder auf ein einzelnes Los oder auch auf mehrere Lose bewerben sowie auf mehrere Lose den Zuschlag erhalten. (2) Eignungsleihe: Entsprechend § 47 Abs. 1 S. 3 VgV kann ein Bewerber im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit für die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese Unternehmen die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Wenn der Bewerber ein Unternehmen als Eignungsverleiher benennt, welches das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem ein zwingender oder fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, muss der Bewerber den Eignungsverleiher ersetzen. Für den Fall, dass sich ein Bewerber für den geforderten Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung auf ein anderes Unternehmen beruft, haften der Bewerber und das andere Unternehmen für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinschaftlich (§ 47 Abs. 3 VgV). (3) Zur Bewertung der Teilnahmeanträge: Die Anforderungen an den Bewerber bzw. seinen Teilnahmeantrag sind als Kriterien festgelegt worden und in zwei Typen unterteilt: - Ausschlusskriterien (A-Kriterien) und - Bewertungskriterien (B-Kriterien). Als Ausschlusskriterien werden Kriterien bezeichnet, die unbedingt durch die Bewerber zu erfüllen sind, d.h. die dahinterstehenden Anforderungen sind für den Bedarfsträger unverzichtbar. Diese Kriterien sind in Kapitel 9 des Informationsmemorandums mit dem Buchstaben "A" gekennzeichnet. Ein Nichterfüllen auch nur eines A-Kriteriums führt automatisch zur Nichtberücksichtigung des Teilnahmeantrags im weiteren Verfahren. Als Bewertungskriterien werden Kriterien bezeichnet, deren Anforderungen differenzierte Beantwortungen durch die Bewerber zulassen. Diese Kriterien sind in Kapitel 9 des Informationsmemorandums mit dem Buchstaben "B" gekennzeichnet. Jedes B-Kriterium innerhalb der Eignungsprüfung wird einzeln mit Punkten bewertet, die den Erfüllungsgrad des Kriteriums widerspiegeln. Die fehlende Beantwortung eines B-Kriteriums führt zu einer Bewertung dieses Kriteriums mit 0 Punkten. Die fehlende Beantwortung eines B-Kriteriums, für das Mindestanforderungen definiert sind, führt automatisch zu einem Ausschluss des Teilnahmeantrags. (4) Zu den Auswahlkriterien: Der Auftraggeber wählt die Bewerber, die sie zur Angebotsabgabe in Los 5 auffordern, aufgrund des in Kapitel 10 des Informationsmemorandums genannten B-Kriteriums (Unternehmensreferenzen für Bereitstellung und Betrieb mobiler Sprach- und Datenkommunikationsleistungen) aus. Dieses B-Kriterium wird entsprechend Kapitel F4.4 i. V. m. 4.3.3 der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB Version 2018.04) mit 1, 2 oder 3 Punkten bewertet. Die entsprechenden Bewertungsmaßstäbe sind in Kapitel 10.1 des Informationsmemorandums aufgeführt. Von den Bewerbern, die für die Leistungserbringung geeignet sind, werden maximal drei Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Erweisen sich mehr als drei Bewerber/Bewerbergemeinschaften als geeignet, wird auf der Grundlage der von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften erreichten Gesamtpunkte für die Eignung eine Rangliste aufgestellt. Die drei Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit den höchsten Gesamtpunktzahlen erhalten eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Bei gleicher Gesamtpunktzahl entscheidet die höhere Anzahl von Unternehmensreferenzen, die für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne von § 99 GWB ausgeführt worden sind (Entscheidungskriterium). Sollte auch dieser gleich sein, entscheidet das Los. (5) Bewerberfragen sind bis spätestens zum 26. Februar 2026, 12:00 Uhr (Bewerberfragenfrist), einzureichen und werden spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist beantwortet. Bewerberfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform http://www.evergabe.sachsen.de einzureichen. Telefonische Anfragen und Anfragen per E-Mail werden nicht beantwortet. |
| Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
| Zuschlagskriterien | |
| Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Nein |
| Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge | Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein |