Bekanntmachung

Vergabeverfahren SVN NG, Los 6 (Standort-Netzwerkmanagement) SID 2024-11 DR, Los 6





Vertragspartei und Dienstleister
BeschafferOffizielle Bezeichnung: Freistaat Sachsen, vertreten durch die Sächsische Staatskanzlei, diese vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste
Identifikationsnummer: unbekannt
Postanschrift: Dresdner Straße 78 A
Postleitzahl / Ort: 01445 Radebeul
NUTS-3-Code: DED2E
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@sid.sachsen.de
Telefon: +49 351 3264 5101
Art des öffentlichen Auftraggebers: Oberste Landesbehörde
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
 Federführendes Mitglied: Ja
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein
Verfahren
Zweck  
RechtsgrundlageRichtlinie 2014/24/EU
BeschreibungInterne Kennung: SID 2024-11 DR, Los 6
Titel: Vergabeverfahren SVN NG, Los 6 (Standort-Netzwerkmanagement)
Beschreibung: Der Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste ("SID") ist der zentrale IT-Dienstleister für die sächsische Staatsverwaltung. Der SID unterstützt die Erledigung von Verwaltungsaufgaben durch den Einsatz modernster Informationstechnik und ist kompetenter und kollegialer IT-Partner für die sächsische Staatsverwaltung. Im Rahmen seiner Aufgaben ist der SID für die Fortentwicklung des Sächsischen Verwaltungsnetzes ("SVN") zuständig.

Die KDN Kommunale DatenNetz GmbH ("KDN GmbH") betreibt und verwaltet das Kommunale Datennetz ("KDN") für die sächsischen Kommunen. Mit dem heutigen Sächsischen Verwaltungsnetz 2.0 ("SVN 2.0") und dem Kommunalen Datennetz III ("KDN III") besitzen die Staatsverwaltung und die Kommunen eine sehr leistungsfähige und flexible Kommunikations- und IT-Infrastruktur. Die Verträge zum SVN 2.0 und zum KDN III enden am 31. März 2028. Mit dem SVN Next Generation ("SVN NG") und dem auf dieser Plattform bereitzustellenden Kommunalen Datennetz IV ("KDN IV") werden für den Zeitraum nach Beendigung der genannten Verträge die Kommunikations- und IT-Infrastruktur für die Staatsverwaltung und die Kommunen neu ausgeschrieben.

Los 1: Dienste-Infrastruktur: Bereitstellung und Betrieb einer sicheren, effizienten und skalierbaren IT-Infrastruktur für SVN NG, basierend auf Virtualisierung und Kubernetes, sowie Housing.

Los 2: Dienste-Betrieb: Bereitstellung und Betrieb von zentralen Diensten im SVN sowie Betrieb bzw. Betriebsunterstützung für zentrale E-Government-Komponenten, Fachverfahren und weitere Dienste.

Los 3: Netze: Bereitstellung und Betrieb eines Kernnetzes und von Netzanbindungen der SVN-Standorte, von Übergängen in das Internet, das öffentliche Fernsprechnetz und weitere Netze.

Los 4: Unified Communications: Bereitstellung und Betrieb einer Unified Communications-Lösung für Telefonie, Video- und Webkonferenzen sowie weitere Dienste.

Los 5: Mobilfunk: Bereitstellung und Betrieb mobiler Sprach- und Datenkommunikation.

Los 6: Standort-Netzwerkmanagement: Betrieb von LAN, dezentralen TK-Anlagen, DECT und eines WLAN-Dienstes für Beschäftigte und Gäste sowie Bereitstellung ausgewählter Infrastrukturkomponenten an SVN-Standorten.

Los 7: SVN Service Desk: Bereitstellung und Betrieb des zentralen Service Desks im SVN NG.

Los 8: SVN-Koordination: Zeitliche, fachliche und organisatorische Koordination der auftragnehmer- und auftraggeberseitigen Leistungen sowie der Sicherheit im SVN NG.

Gegenstand des mit der vorliegenden Auftragsbekanntmachung eröffneten losweisen Vergabeverfahrens ist das Los 6. Es handelt sich um das siebte Beschaffungsvorhaben im Rahmen des Projektes SVN NG.

Es wird angestrebt, die weiteren losweisen Vergabeverfahren über die Realisierung des SVN NG sukzessive wie folgt bekannt zu machen:

Los 1 (Dienste-Infrastruktur): am 02.09.2024 veröffentlicht unter Bekanntmachungsnummer 525071-2024 (ABl. EU S 170/2024)

Los 2 (Dienste-Betrieb): am 09.12.2024 veröffentlicht unter Bekanntmachungsnummer 748812-2024 (ABl. EU S 239/2024)

Los 3 (Netze): am 16.09.2024 veröffentlicht unter Bekanntmachungsnummer 560341-2024 (ABl. EU S 182/2024)

Los 4 (Unified Communications): am 16.10.2024 veröffentlicht unter Bekanntmachungsnummer 624863-2024 (ABl. EU S 202/2024)

Los 5 (Mobilfunk): 2025

Los 7 (SVN Service Desk): am 18.11.2024 veröffentlicht unter Bekanntmachungsnummer 700689-2024 (ABl. EU S 224/2024)

Los 8 (SVN-Koordination): am 18.11.2024 veröffentlicht unter Bekanntmachungsnummer 700141-2024 (ABl. EU S 224/2024)

Der genaue Inhalt der geforderten Leistungen und die vertraglichen Rahmenbedingungen werden sich im Einzelnen aus den Vergabeunterlagen des jeweiligen Loses ergeben.
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Umfang der Auftragsvergabe  
Hauptklassifizierung (CPV-Code)  
 CPV-Code Hauptteil: 72000000-5
 Weitere CPV-Code Hauptteile: 32000000-3
Weitere CPV-Code Hauptteile: 32500000-8
Weitere CPV-Code Hauptteile: 32510000-1
Weitere CPV-Code Hauptteile: 32570000-9
Weitere CPV-Code Hauptteile: 32573000-0
Weitere CPV-Code Hauptteile: 48510000-6
Weitere CPV-Code Hauptteile: 32400000-7
Weitere CPV-Code Hauptteile: 50000000-5
Weitere CPV-Code Hauptteile: 50330000-7
Weitere CPV-Code Hauptteile: 50312300-8
Weitere CPV-Code Hauptteile: 50333000-8
Weitere CPV-Code Hauptteile: 50312600-1
Weitere CPV-Code Hauptteile: 50312310-1
Weitere CPV-Code Hauptteile: 72710000-0
Weitere CPV-Code Hauptteile: 72253000-3
Weitere CPV-Code Hauptteile: 72250000-2
Ort, an dem die Beschaffung für das gesamte Verfahren stattfinden soll
Postleitzahl / Ort: 01445 Radebeul
NUTS-3-Code: DED2E
Land: Deutschland
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Grundlage für den AusschlussAuftragsunterlagen, Bekanntmachung
Ausschlussgründe
Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Grund: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Grund: Bildung krimineller Vereinigungen
Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Grund: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Grund: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Grund: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Grund: Betrug oder Subventionsbetrug
Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Grund: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung
Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Grund: Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Grund: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Grund: Insolvenz
Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Grund: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Grund: Interessenkonflikt
Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Grund: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung
Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Grund: Schwere Verfehlung
Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Grund: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags
Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Grund: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Grund: Einstellung der beruflichen Tätigkeit
Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben
Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Grund: Bildung terroristischer Vereinigungen
Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Grund: Rein nationale Ausschlussgründe
Beschreibung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften  
Einzelheiten zum Verfahrenstyp  
VerfahrensartVerfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Zusätzliche InformationenZusätzliche Informationen: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bewerber bei einer Bewerbung für Los 6 aufgrund des geschätzten Auftragswerts des Beschaffungsvorhabens einer Melde- bzw. Erklärungspflicht nach der Verordnung (EU) 2022/2560 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen unterliegen.
Beschaffungsinformationen (allgemein)
Vergabeverfahren  
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...)  
Bedingungen der AuktionEs wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein
AuftragsvergabeverfahrenRahmenvereinbarung geschlossen: Keine Rahmenvereinbarung
 Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Quelle der AuswahlkriterienBekanntmachung
EignungskriterienEintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Eigenerklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen niedergelassen ist. Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt.

Mindestanforderung: Erklärung muss vorliegen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Nein
Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren

Mindestanforderung: Erklärung muss vorliegen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Nein
Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: Eigenerklärung über den spezifischen Jahresumsatz (netto) im Bereich des Auftrags (Betrieb von LAN, WLAN, DECT und dezentralen TK-Anlagen) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.

Mindestanforderung: Spezifischer Jahresumsatz (netto) im Bereich des Auftrags von mind. EUR 15 Mio. im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Nein
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Eigenerklärung über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den nachfolgend genannten Mindestdeckungssummen oder Erklärung, dass im Auftragsfall eine entsprechende Haftpflichtversicherung in Höhe der genannten Mindestdeckungssummen abgeschlossen wird.
Mindestdeckungssummen: Personen-, Sach- und Vermögensschäden: jeweils mind. EUR 10 Mio., 2-fach maximiert pro Jahr.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Nein
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung: Nachweis zum Qualitätsmanagement

Zertifikat nach DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar, insbesondere eine gleichwertige Bescheinigung von akkreditierten Stellen anderer Mitgliedstaaten. Ein vergleichbarer Nachweis muss die Umsetzung der in der ISO 9001 behandelten Aspekte eines QMS beschreiben. Die Vergleichbarkeit muss vom Bewerber nachgewiesen werden.

Mindestanforderung: Nachweis muss vorliegen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Nein
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Unternehmensreferenzen

Allgemeine Anforderungen:
Gewertet werden jeweils nur geeignete Referenzen. Wertbar ist eine Referenz, wenn folgende Punkte kumulativ erfüllt sind:
a) Die Referenz darf nicht älter als fünf Jahre bezogen auf den Tag der Auftragsbekanntmachung sein. Für Referenzen, die früher begonnen haben oder deren Vertragsende in der Zukunft liegen, müssen mindestens 12 Monate Leistung im Zeitraum der letzten fünf Jahre bezogen auf den Tag der Bekanntmachung liegen.
b) Es sind zu jeder Referenz folgende Angaben zu machen:
- Name vom Referenzauftraggeber;
- Name, Telefon und E-Mailadresse eines Ansprechpartners beim Referenzauftraggeber (jeweils freiwillig). Eine Kontaktherstellung über Bewerber muss möglich sein.
- Erbringungszeitpunkt/-raum der Referenz;
- Wert der Liefer- / Dienstleistung.
c) Referenzen, die für das eigene Unternehmen oder mit dem eigenen Unternehmen verbundene Unternehmen erbracht wurden, sind nicht gültig.
Eine Referenz kann auch bei mehreren Referenzkriterien eingereicht werden. In diesem Fall sind dennoch in jedem Referenzkriterium die jeweils erforderlichen Angaben in den jeweiligen Abschnitten des Formblatts separat darzustellen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Nein
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Unternehmensreferenzen über die Installation und den Betrieb von lokalen Netzwerken mit Arbeitsplätzen an verteilten Standorten
Gefordert wird mindestens eine wertbare und vergleichbare Referenz (Mindestanforderung).
Die Referenz ist vergleichbar, wenn für den Leistungsanteil des Bewerbers bzw. Eignungsverleihers kumulativ gilt:
a) Die Referenz muss die Installation und den Betrieb von lokalen Netzwerken (LAN und WLAN) an mehr als 30 Standorten enthalten.
b) Die Gesamtanzahl der installierten aktiven LAN-Ports an den verteilten Standorten der Referenz muss 10.000 übersteigen.
c) Die lokalen Standortnetzwerke müssen über ein zentrales Managementsystem verwaltet worden sein.
d) Die Referenz muss einen Field Service enthalten, der die vor-Ort-Tätigkeiten (z.B. Inbetriebnahme und Störungsbeseitigung) an den Standorten erbracht hat.
Mindestanforderung: mindestens eine wertbare und vergleichbare Referenz.
ZUR BEWERTUNG DER REFERENZEN SIEHE ABSCHNITT 5.1.6., Zusätzliche Informationen
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Unternehmensreferenzen über den Betrieb von TK-Anlagen an Kundenstandorten
Gefordert wird mindestens eine (1) wertbare und vergleichbare Referenz.
Die Referenz ist vergleichbar, wenn für den Leistungsanteil des Bewerbers bzw. Eignungsverleihers kumulativ gilt:
a) Die Referenz umfasst den Betrieb von einer TK-Anlage an einem Kundenstandort.
b) Die TK-Anlage am Kundenstandort ist per SIP-Trunk an einen Carrier oder eine zentrale TK-Anlage angebunden.
Mindestanforderung: mindestens eine wertbare und vergleichbare Referenz.
ZUR BEWERTUNG SIEHE ABSCHNITT 5.1.6., Zusätzliche Informationen
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Unternehmensreferenzen über die Durchführung einer komplexen Betriebsübernahme von einem anderen Bestandsdienstleister oder unmittelbar von einem Auftraggeber
Die Referenz ist vergleichbar, wenn für den Leistungsanteil des Bewerbers bzw. Eignungsverleihers kumulativ gilt:
a) Die Betriebsübernahme beinhaltete die Übernahme von Betriebsleistungen von mindestens zwei der folgenden drei Themenbereiche LAN, WLAN und de-zentrale TK-Anlagen von einem anderen Bestandsdienstleister oder unmittelbar von einem Auftraggeber.
b) Es erfolgte eine Migration im laufenden Betrieb mit Maßnahmen zur Minimierung der Downtime. Die Maßnahmen sind entsprechend darzustellen.
c) Die Betriebsübernahme umfasste mindestens 20 Standorte und 1.000 betroffene Endanwender.
d) Die Betriebsübernahme mit Vorbereitung betrug mindestens drei Monate und der Zeitaufwand für die Durchführung der Betriebsübernahme betrug mindestens 30 Personentage.
Mindestanforderung: keine.
ZUR BEWERTUNG SIEHE ABSCHNITT 5.1.6., Zusätzliche Informationen
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Unternehmensreferenzen über den Einsatz von Tools zur Steuerung der Funktionalitäten von Telekommunikationsanlagen und Netzwerkkomponenten
Gefordert wird mindestens eine (1) wertbare und vergleichbare Referenz.
Die Referenz ist vergleichbar, wenn für den Leistungsanteil des Bewerbers bzw. Eignungsverleihers kumulativ gilt:
a) Das Tool beinhaltet eine GUI für die Nutzer und Administratoren zur Steuerung von Telekommunikationsanlagen und Netzwerkkomponenten.
b) Das Tool verfügt eine Berechtigungsverwaltung für die Nutzer und Administratoren.
c) Das Tool verfügt über Backup- und Restore-Mechanismen.
Mindestanforderung: mindestens eine wertbare und vergleichbare Referenz.
ZUR BEWERTUNG SIEHE ABSCHNITT 5.1.6., Zusätzliche Informationen
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Unternehmensreferenzen über die Installation und den Betrieb einer freien WLAN-Lösung unter Nutzung verschiedener Anmeldeverfahren
Die Referenz ist vergleichbar, wenn für den Leistungsanteil des Bewerbers bzw. Eignungsverleihers kumulativ gilt:
a) Die freie WLAN-Lösung muss mehr als 1.000 Nutzer an verschiedenen Standorten versorgen können, die damit Zugang zum Internet erhalten.
b) Es müssen mehr als 10 Standorte versorgt werden.
c) Es müssen verschiedene Anmeldeverfahren genutzt werden, wie z.B. Voucher, Zertifikat, MAC-Adresse des Endgerätes, Captive Portal.
Mindestanforderung: mindestens eine wertbare und vergleichbare Referenz.
ZUR BEWERTUNG SIEHE ABSCHNITT 5.1.6., Zusätzliche Informationen
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja
Vorgehen zur TeilnehmerauswahlDas Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden: Ja
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Zuschlag auf das ErstangebotDer Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot vor: Nein
Weitere Bedingungen zur QualifizierungNachforderung von Unterlagen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 Abs. 2 bis 5 der Vergabeverordnung.
Vorbehaltene AuftragsvergabeDie Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein
Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein
NebenangeboteNebenangebote sind zulässig: Nein
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen  
 Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nein
Anforderungen für die Ausführung des Auftrags  
Reservierte VertragsdurchführungDie Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
LeistungsbedingungenBedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Vergabeunterlagen
eRechnungElektronische Rechnungsstellung: Ja
AnforderungenDie Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Verfahren nach der VergabeAufträge werden elektronisch erteilt: Ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: Nein
Organisation, die Angebote entgegennimmtoben genannte Kontaktstelle
Informationen zur Einreichung  
Fristen  
 Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 16.02.2026
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 04.12.2025 12:00 Uhr
Sprachen der EinreichungSprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU
Öffnung der Angebote  
 -ENTFÄLLT-
EinreichungsmethodeElektronische Einreichung zulässig: Ja
Adresse für die Einreichung (URL): https://evergabe.sachsen.de
AuftragsunterlagenDie Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-199ec31ae63-21e1ee798584d995
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU
Ad-hoc-Kommunikationskanal  
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstelltoben genannte Kontaktstelle
Überprüfung  
Fristen für NachprüfungsverfahrenInformationen über die Überprüfungsfristen: Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Identifikationsnummer: nicht erforderlich
Internet-Adresse (URL): https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl / Ort: 04107 Leipzig
NUTS-3-Code: DED51
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de
Telefon: +49 341977-3800
Fax.: +49 341977-1049
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt  
Schlichtungsstelle  
Beschaffungsinformationen (speziell)
Vergabeverfahren  
Beschreibung der BeschaffungBeschreibung: Das Los 6 umfasst Leistungen an ausgewählten Standorten der Staatsverwaltung im Bereich LAN, WLAN, dezentrale TK-Anlagen und DECT. Der Auftraggeber stellt hierfür dem Auftragnehmer die benötigten Netzwerkkomponenten im Bereich LAN, WLAN, dezentrale TK-Anlagen und DECT bei. Für bestimmte Komponenten sind durch den Auftragnehmer Lieferleistungen zu erbringen.

Das Los umfasst insbesondere Leistungen der Inbetriebnahme (inkl. Lagerhaltung der beigestellten Netzwerkkomponenten und Montage) und des Betriebs (inkl. Konfiguration, Wartung, Vor-Ort Störungsbeseitigung und Hardware-Tausch von End of Life-Komponenten).

Vom Auftragnehmer sind zwei WLANs zu betreiben: zum einen ein SVN WLAN, das den Bediensteten der Staatsverwaltung den Zugriff auf die Ressourcen innerhalb des SVN ermöglicht. Hierzu sind vom Auftragnehmer die zentralen Komponenten aus Los 2 für die Authentifizierung gemäß 802.1X zu nutzen. Zudem muss die Nutzung des SVN WLANs auch für ausgewählte Endgeräte ohne 802.1X Unterstützung möglich sein. Zum anderen ist vom Auftragnehmer von Los 6 ein freies WLAN zu betreiben, das Bediensteten und Gästen Zugriff auf das Internet über IP-Adressen des Auftragnehmers ermöglicht. Für das freie WLAN hat der Auftragnehmer als Betreiber sämtliche gesetzliche Betreiberpflichten zu übernehmen.

Zudem ist vom Auftragnehmer eine Softwarelösung für den Einsatz in den sächsischen Justizvollzugsanstalten bereitzustellen, die im Bedarfsfall die Kommunikationsmöglichkeiten im LAN und auf der jeweiligen dezentralen TK-Anlage einschränkt (Notabschaltung).

Zur Integration des SVN WLANs in das SVN NG sind unter anderem Abstimmungen mit dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer des Loses 3 nötig.
Umfang der AuftragsvergabeDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein
Art der AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung:
Erfüllungsort  
Geschätzte Laufzeit

Datum des Beginns: 01.04.2027 Enddatum der Laufzeit: 31.03.2032
Verlängerungen und OptionenBeschreibung der Optionen: Die Vertragslaufzeit kann vom Auftraggeber optional dreimal verlängert werden: Verlängerungsoption 1: 3 Jahre, Verlängerungsoption 2: 2 Jahre, Verlängerungsoption 3: 1 Jahr
Verlängerung - Maximale Anzahl: 3
Übereinkommen über das öffentliche BeschaffungswesenDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja
Verwendung von EU-MittelnDie Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein
Zusätzliche InformationenZusätzliche Informationen: (1) Es wird darauf hingewiesen, dass eine Loslimitierung in Form einer Angebotslimitierung gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 VgV für die Lose 7 (SVN Service Desk) und 8 (SVN-Koordination) im Verhältnis zu den übrigen Losen 1 bis 6 (Dienste-Infrastruktur, Dienste-Betrieb, Netze, Unified Communications, Mobilfunk und Standort-Netzwerkmanagement) vorgesehen ist. Die Aufgabe der SVN-Koordination ebenso wie der Betrieb des SVN Service Desks sollen unabhängig von der Ausführung der übrigen Lose 1 bis 6 erfolgen. Dienstleister, die sich auf die Lose 7 und/oder 8 bewerben, können daher kein Angebot für die Lose 1 bis 6 abgeben und umgekehrt. Im Übrigen ist keine Angebots- oder Zuschlagslimitierung vorgesehen. Interessierte Unternehmen können sich entweder auf ein einzelnes Los oder auch auf mehrere Lose bewerben sowie auf mehrere Lose den Zuschlag erhalten.

(2) Eignungsleihe: Entsprechend § 47 Abs. 1 S. 3 VgV kann ein Bewerber im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit für die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese Unternehmen die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Wenn der Bewerber ein Unternehmen als Eignungsverleiher benennt, welches das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem ein zwingender oder fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, muss der Bewerber den Eignungsverleiher ersetzen. Für den Fall, dass sich ein Bewerber für den geforderten Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung auf ein anderes Unternehmen beruft, haften der Bewerber und das andere Unternehmen für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinschaftlich (§ 47 Abs. 3 VgV).

(3) Zur Bewertung der Teilnahmeanträge: Die Anforderungen an den Bewerber bzw. seinen Teilnahmeantrag sind als Kriterien festgelegt worden und in zwei Typen unterteilt: - Ausschlusskriterien (A-Kriterien) und - Bewertungskriterien (B-Kriterien). Als Ausschlusskriterien werden Kriterien bezeichnet, die unbedingt durch die Bewerber zu erfüllen sind, d.h. die dahinterstehenden Anforderungen sind für den Bedarfsträger unverzichtbar. Diese Kriterien sind in Kapitel 9 des Informationsmemorandums mit dem Buchstaben "A" gekennzeichnet. Ein Nichterfüllen auch nur eines A-Kriteriums führt automatisch zur Nichtberücksichtigung des Teilnahmeantrags im weiteren Verfahren. Als Bewertungskriterien werden Kriterien bezeichnet, deren Anforderungen differenzierte Beantwortungen durch die Bewerber zulassen. Diese Kriterien sind in Kapitel 9 des Informationsmemorandums mit dem Buchstaben "B" gekennzeichnet. Jedes B-Kriterium innerhalb der Eignungsprüfung wird einzeln mit Punkten bewertet, die den Erfüllungsgrad des Kriteriums widerspiegeln. Die fehlende Beantwortung eines B-Kriteriums führt zu einer Bewertung dieses Kriteriums mit 0 Punkten. Die fehlende Beantwortung eines B-Kriteriums, für das Mindestanforderungen definiert sind, führt automatisch zu einem Ausschluss des Teilnahmeantrags.

(4) Zu den Auswahlkriterien: Die Auftraggeber wählen die Bewerber, die sie zur Angebotsabgabe in Los 6 auffordern, aufgrund der folgenden in Kapitel 10 des Informationsmemorandums genannten B-Kriterien aus.

1. Unternehmensreferenzen über die Installation und den Betrieb von lokalen Netzwerken mit Arbeitsplätzen an verteilten Standorten.
2. Unternehmensreferenzen über den Betrieb von TK-Anlagen an Kundenstandorten.
3. Unternehmensreferenzen über die Durchführung einer komplexen Betriebsübernahme von einem anderen Bestandsdienstleister oder unmittelbar von einem Auftraggeber.
4. Unternehmensreferenzen über den Einsatz von Tools zur Steuerung der Funktionalitäten Telekommunikationsanlagen und Netzwerkkomponenten.
5. Unternehmensreferenzen über die Installation und den Betrieb einer freien WLAN-Lösung unter Nutzung verschiedener Anmeldeverfahren.
Diese B-Kriterien werden entsprechend Kapitel F4.4 i. V. m. 4.3.3 der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB Version 2018.04) jeweils mit 1, 2, 3 oder 4 Punkten bewertet. Die entsprechenden Bewertungsmaßstäbe sind in Kapitel 10.1 des Informationsmemorandums aufgeführt.
Von den Bewerbern, die für die Leistungserbringung geeignet sind, werden maximal drei Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Erweisen sich mehr als drei Bewerber/Bewerbergemeinschaften als geeignet, wird auf der Grundlage der von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften erreichten Gesamtpunkte für die Eignung eine Rangliste aufgestellt. Die drei Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit den höchsten Gesamtpunktzahlen erhalten eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Bei gleicher Gesamtpunktzahl entscheidet die höhere Anzahl von Unternehmensreferenzen, die für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne von § 99 GWB ausgeführt worden sind (Entscheidungskriterium). Sollte auch dieser gleich sein, entscheidet das Los.

5) Bewerberfragen sind bis spätestens zum 20. November 2025, 12:00 Uhr (Bewerberfragenfrist), einzureichen und werden spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist beantwortet. Bewerberfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform http://www.evergabe.sachsen.de einzureichen. Telefonische Anfragen und Anfragen per E-Mail werden nicht beantwortet.
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Zuschlagskriterien  
Elektronischer KatalogElektronischer Katalog: Nein
Informationen zur Richtlinie über saubere FahrzeugeDie Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein


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