Bekanntmachung
Veranstaltungen für die Kommunikation der EU-Strukturfonds (Förderzeitraum 2021 - 2027) 13-0452/281
Vertragspartei und Dienstleister | |
Beschaffer | Offizielle Bezeichnung: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz Identifikationsnummer: unbekannt Internet-Adresse (URL): http://www.smwa.sachsen.de Postanschrift: Wilhelm-Buck-Str. 2 Postleitzahl / Ort: 01097 Dresden NUTS-3-Code: DED21 Land: Deutschland E-Mail: auftragswesen@smwa.sachsen.de Telefon: +49 351564-0 Fax: +49 3514510088999 Art des öffentlichen Auftraggebers: Oberste Landesbehörde Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung |
Federführendes Mitglied: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein |
Verfahren | |
Zweck | |
Rechtsgrundlage | Richtlinie 2014/24/EU |
Beschreibung | Interne Kennung: 13-0452/281 Titel: Veranstaltungen für die Kommunikation der EU-Strukturfonds (Förderzeitraum 2021 - 2027) Beschreibung: Durchführung von Veranstaltungen und öffentlichkeitswirksamen Aktionen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Just Transition Fund (JTF) sowie dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) im Förderzeitraum 2021 bis 2027 Art des Auftrags: Dienstleistungen |
Umfang der Auftragsvergabe | |
Hauptklassifizierung (CPV-Code) | |
CPV-Code Hauptteil: 79950000-8 | |
Weitere CPV-Code Hauptteile: 55300000-3 Weitere CPV-Code Hauptteile: 22000000-0 |
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Ort, an dem die Beschaffung für das gesamte Verfahren stattfinden soll |
Postleitzahl / Ort: 01097 Dresden NUTS-3-Code: DED21 Land: Deutschland |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Grundlage für den Ausschluss | Auftragsunterlagen, Bekanntmachung |
Ausschlussgründe |
Grund: Rein nationale Ausschlussgründe Beschreibung: §§ 123,124 GWB |
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften | |
Einzelheiten zum Verfahrenstyp | |
Verfahrensart | Verfahrensart: Offenes Verfahren |
Zusätzliche Informationen |
Beschaffungsinformationen (allgemein) | |
Vergabeverfahren | |
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...) | |
Bedingungen der Auktion | Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein |
Auftragsvergabeverfahren | Rahmenvereinbarung geschlossen: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb |
Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem | |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Quelle der Auswahlkriterien | Bekanntmachung |
Eignungskriterien | Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: Erklärung zu unternehmensbezogenen Angaben, Erklärung zur Zahlung von Mindestentgelten, Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123,124 GWB i.V.m. § 42 VgV sowie ggf. zur Selbstreinigung nach § 125 GWB, Erklärung im Zusammenhang mit dem Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge nach § 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, § 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns, § 98c des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integrationvon Ausländern im Bundesgebiet, § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung, § 24 des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten, Erklärung zur Einhaltung von Artikel 5 k Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, Erklärung zum Datenschutz. Teilnehmer am Vergabeverfahren können auch Bietergemeinschaften sein (§ 43 VgV). Es gibt keine Vorgaben über die Rechtsform der Bietergemeinschaft. Mit der Abgabe des Angebotes benennt die Bietergemeinschaft jeweils sämtliche Mitglieder und bezeichnet eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages. Bei der Angebotsabgabe einer Bietergemeinschaft ist die Erklärung Bietergemeinschaft entsprechend von allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen, Institutionen bzw. Einzelpersonen gemäß der Bewerbungsbedingungen zu unterzeichnen und dem Angebot beizufügen. Zum Nachweis der notwendigen Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sämtliche Angaben und Erklärungen zu den in den Bewerbungsbedingungen genannten Nachweisen erforderlich und dem Angebot beizufügen. Hinsichtlich der Angaben und Erklärungen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit genügt es, wenn die Bietergemeinschaft die Anforderungen insgesamt durch ihre Mitglieder erfüllt. Das vorgesehene Mitglied und der von diesem zu erfüllende Teil der Leistung sind in den Angebotsunterlagen genau zu bezeichnen. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe sowie der nachträgliche Eintritt in eine Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhalten hat, sind nicht möglich. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haften gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB) für die Leistungserbringung. Fällt ein Mitglied der Bietergemeinschaft nach der Zuschlagserteilung aus, muss weiterhin die vollständige Leistungserbringung durch die verbleibende Bietergemeinschaft sichergestellt sein. Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit des Bieters sind mit dem Angebot mindestens drei Referenzen von in den letzten 36 Monaten vor dem Termin zur Angebotsabgabe abgeschlossenen Aufträgen bzw. abgeschlossenen wesentlichen Teilen von Aufträgen vorzulegen. Die Aufträge, die als Referenz herangezogen werden, müssen jeweils die Konzipierung, Organisation und Durchführung einer Veranstaltung beinhalten, wobei • mindestens eine Referenz eine ganztägige Präsenzveranstaltung mit einem Umfang von mindestens 100 Personen umfasst, • mindestens eine Referenz eine hybride Veranstaltung mit mindestens 50 Teilnehmenden in Präsenz und 100 Teilnehmenden online umfasst und • mindestens eine Referenz einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft enthalten ist. Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: Erklärung zur Zahlung von Mindestentgelten sowie zur Vereinbarung zusätzlicher Vertragsbedingungen Informationssicherheit Beschreibung: Erklärung zur Beachtung der VwV Informationssicherheit |
Weitere Bedingungen zur Qualifizierung | Nachforderung von Unterlagen: Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Siehe Ausführungen in den Bewerbungsbedingungen. |
Vorbehaltene Auftragsvergabe | Die Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein |
Nebenangebote | Nebenangebote sind zulässig: Nein |
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen | |
Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nein |
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Anforderungen für die Ausführung des Auftrags | |
Reservierte Vertragsdurchführung | Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein |
Leistungsbedingungen | Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: |
eRechnung | Elektronische Rechnungsstellung: Ja |
Anforderungen | Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich |
Verfahren nach der Vergabe | Aufträge werden elektronisch erteilt: Nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: Nein |
Organisation, die Angebote entgegennimmt | oben genannte Kontaktstelle |
Informationen zur Einreichung | |
Fristen | |
Frist für den Eingang der Angebote: 20.05.2025 10:00 Uhr | |
Bindefrist | Laufzeit in Tagen: 105 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote) |
Sprachen der Einreichung | Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU |
Öffnung der Angebote | |
Datum/Zeitpunkt der Angebotsöffnung: 20.05.2025 10:10 Uhr | |
Einreichungsmethode | Elektronische Einreichung zulässig: Ja Adresse für die Einreichung (URL): https://evergabe.sachsen.de |
Auftragsunterlagen | Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1961a790efc-38e2c802082cad8f
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU |
Ad-hoc-Kommunikationskanal | |
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt | oben genannte Kontaktstelle |
Überprüfung | |
Fristen für Nachprüfungsverfahren | Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. |
Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren | Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Identifikationsnummer: k.A. Internet-Adresse (URL): https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363 Postanschrift: Braustraße 2 Postleitzahl / Ort: 04107 Leipzig NUTS-3-Code: DED51 Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de Telefon: +49 341977-3800 Fax.: +49 341977-1049 |
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt | Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Identifikationsnummer: entfällt Internet-Adresse: (URL) https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363 Postanschrift: Braustraße 2 Postleitzahl / Ort: 04107 Leipzig NUTS-3-Code: DED51 Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de Telefon: +49 341977-3800 Fax.: +49 341977-1049 |
Schlichtungsstelle |
Beschaffungsinformationen (speziell) | |
Vergabeverfahren | |
Beschreibung der Beschaffung | Beschreibung: Der Freistaat Sachsen erhält aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Just Transition Fund (JTF) sowie dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) im Förderzeitraum 2021 bis 2027 insgesamt rund 3,1 Milliarden Euro. Mit dem EFRE wird in Forschung und Innovation, Klimaschutz und Wirtschaftsförderung investiert. Der JTF dient der Bewältigung des Strukturwandels in den Kohleregionen. Der ESF Plus wird für Bildung, Aus- und Weiterbildung, eine nachhaltige und hochwertige Beschäftigung sowie die soziale Inklusion und die Bekämpfung von Armut und Diskriminierung eingesetzt. Die Mittel werden für verschiedene Förderprogramme verwendet. Die Europäische Kommission und der Freistaat Sachsen legen Wert darauf, dass möglichst viele potenzielle Nutzer über die Fördermöglichkeiten informiert sind. Außerdem ist der Einsatz der Mittel für den Bürger transparent zu gestalten. Die positiven Leistungen der EU sollen verdeutlicht werden. Um diese Aufgaben wahrzunehmen, sind bei den beiden Verwaltungsbehörden für den EFRE/JTF und dem ESF Plus im Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (SMWA) auch Aufgaben zur Sichtbarkeit, Transparenz und Kommunikation angesiedelt. Ein Mittel zum Erreichen der Kommunikationsziele bilden Veranstaltungen zu den drei Fonds. Gegenstand der Vergabe ist eine Vereinbarung über die Durchführung von Veranstaltungen. Die Vereinbarung beinhaltet Rahmenvereinbarungsleistungen. Innerhalb dieser Rahmenvereinbarung werden Einzelaufträge für die jeweiligen Veranstaltungen oder Aktionen ausgelöst. Die Leistungen sind in separate Module aufgeteilt. Die in dieser Leistungsbeschreibung aufgeführten Elemente aus den Modulen sind Bestandteil der nachfolgend genannten, aufgezählten Veranstaltungstypen und öffentlichkeitswirksamen Aktionen. Die Auflistung ist nicht abschließend: - Halbtägige oder ganztägige Fachtagungen zu verschiedenen Themenbereichen der Förderung (als Präsenz-, Hybrid- oder reine Online-Veranstaltungen), - Konferenzen zur Förderung zu verschiedenen Themen mit EFRE-, JTF- und/oder ESF-Bezug (als Präsenz-, Hybrid- oder reine Online-Veranstaltungen), - Messeteilnahmen oder Teilnahmen an Veranstaltungen Dritter (z. B. mit eigenen Ständen oder in Kooperation mit Dritten wie z.B. mit der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank (als Präsenz-, Hybrid- oder reine Online-Veranstaltungen)), - Infostände (bei Veranstaltungen, Messen, im öffentlichen Raum), - Aktionsstände mit Verteilung von Informations- und Werbematerial, Quiz, Einsatz des EU-Maskottchens, Filmpräsentationen, sonstige "bunte" Aktionen (beispielsweise zum Tag der Sachsen) oder mobile Aktionen z. B. in Städten und Gemeinden, in Gebäuden oder öffentlichen Verkehrsmitteln, - Gremiensitzungen, wie z.B. Begleitausschuss. Bestandteil der Leistungsbeschreibung ist zum einen ein Basismodul: - Modul 1: Konzeption, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen. Darüber hinaus gibt es folgende weitere Module: - Modul 2: Personal für die Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen, - Modul 3: Catering, - Modul 4: Technik, - Modul 5: Druckerzeugnisse, - Modul 6: Veranstaltungsausstattung (Messebau; Zubehör) - zur Miete, - Modul 7: Transport von Veranstaltungsmaterial sowie Ausstellungs-equipment, - Modul 8: Transport von Personen. Aus diesen Modulen können je nach Bedarf für die jeweils geplante Veranstaltung einzelne Bestandteile in Form eines Einzelauftrags abgerufen werden. Die Rahmenvereinbarung sieht für die einzelnen Leistungspositionen eine unverbindlich geschätzte Abnahmemenge sowie eine Höchstabnahmemenge für die gesamte Rahmenvertragslaufzeit einschließlich Option vor. Der Auftraggeber garantiert darüberhinaus eine Mindestabnahmemenge. Die detaillierten Mengenangaben sind Bestandteil der Tabelle in der Anlage zu den Vertragsunterlagen (Bestandteil der mit dieser Bekanntmachung veröffentlichten Vergabeunterlagen). Weitere Leistungen im Zusammenhang mit den Kommunikationsmaßnahmen für die EU-Strukturfonds im Freistaat Sachsen sind Gegenstand weiterer Lose, welche vergeben wurden bzw. zu einem späteren Zeitpunkt vergeben werden. |
Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein Geschätzter Wert ohne MwSt. (in Euro): 694.676,47 EUR |
Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: |
Erfüllungsort | |
Geschätzte Laufzeit | Laufzeit in Monaten: 24 |
Verlängerungen und Optionen | Beschreibung der Optionen: Der Rahmenvertrag tritt mit Zuschlagserteilung, frühestens am 24. Juli 2025 in Kraft. Der Auftragszeitraum beträgt zwei Jahre. Es besteht seitens des Auftraggebers die einmalige Option, den Vertrag einmal um weitere zwei Jahre zu verlängern, so dass die Gesamtlaufzeit vier Jahre nicht überschreitet. Diese Option ist vom Auftraggeber bis zu drei Monate vor Ablauf des ersten Vertragszeitraums in Textform gegenüber dem Auftragnehmer auszuüben. Bei dem Optionsrecht handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers; aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Weiterführung des Vertrages. |
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja |
Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Ja |
Informationen über die Rahmenvereinbarung | Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 0 |
Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: Dem angegebenen Wert des Gesamtauftrages liegen die geschätzten Abnahmemengen je Leistungsposition im gesamten Vertragszeitraum einschließlich Option (insgesamt vier Jahre) zugrunde. |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Zuschlagskriterien | Qualitätskriterium Qualität des Kurzkonzepts, Beschreibung: siehe Ausführungen in den Bewerbungsbedingungen, Gewichtung: 70,00 Preis, Beschreibung: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt., Gewichtung: 30,00 |
Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Nein |
Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge | Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein |