Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt ''Eigenerklärung zur Eignung'' vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der ''Eigenerklärung zur Eignung'' genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. | |
| Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen: | - Mindestens drei Referenzen zu inhaltlich vergleichbaren Leistungen zur Sicherung/Verwahrung von vertikalen und horizontalen tagesnahen Grubenbauen des Altbergbaus, insbesondere im Steinkohlenbergbau. Vergleichbar sind Leistungen zu Sicherungs-, Verwahrungs-, Sanierungsarbeiten im Altbergbau, insbesondere zur Verwahrung tiefer Steinkohlenschächte mit Bohrarbeiten, Einpressarbeiten sowie Beton- und Stahlbetonbauarbeiten. Der Abschluss der geforderten Referenzprojekte soll in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren liegen. Den sicheren Umgang mit den Vorgaben der Sächsischen Hohlraumverordnung (SächsHohlrVO) sowie der Strahlenschutzverordnung und dem Strahlenschutzgesetz bei den Arbeiten setzt der Auftraggeber ebenso voraus wie die technische Ausrüstung für die Erbringung der Leistungen. - Angabe Gesamtjahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre; Mindestanforderung: Der Mindestumsatz für vergleichbare Leistungen hat jahresdurchschnittlich mindestens das 2-fache des angebotenen Auftragswertes betragen. - Abgabe Eigenerklärung nach Formblatt 124 VHB (für nicht präqualifizierte Unternehmen) oder Angabe Präqualifikation-Nr. zu einer Präqualifikation, die Anforderungen an die Zuverlässigkeit nach § 6a VOB/A umfänglich einschließt; Mindestanforderungen: Vollständige Erklärung nach Formblatt 124 VHB oder schlüssige Angabe zu Präqualifikations-Nr.
Die Nachweise erfolgen grundsätzlich durch Eigenerklärungen. Der Auftraggeber behält sich die Anforderung von Nachweisen Dritter vor, die die Eigenerklärungen bestätigen. Weitere Mindestanforderungen an die Eignung sind beim Auftragsgegenstand nicht notwendig.
Der Auftragsgeber verzichtet nach § 6b Abs. 3 VOB/A auf die Vorlage von Eignungsnachweisen, wenn er bereits in deren Besitz ist. |